Bei einem Wasserschaden muss die Versicherung für die Wiederherstellung sorgen. Ist der Stand des Schadenstag oder nach den jetzigen Standards zu entschädigen?

4 Antworten

Dein Hinweis ist absoluter Unsinn.

Kein Versicherungsunternehmen in Deutschland hat Wasserinstallateure als Arbeitnehmer unter Vertrag.

Die Versicherung ist nur da, um einen versicherten Schaden zu übernehmen.

Und die Zusage was übernommen wird, bekommst du von einem Sachverständigen der vor Ort den Schaden prüft.

... wo steht das?

Meine ordnet nur Leitungswasserschäden oder über Elementar Regenwasser, welches ins Haus läuft.

Ich denke, es gibt hier irgendwelche besonderen Bausteine und somit sollte eingebunden werden der "Berater". Der kennt den Vertrag und die Damen und Herren in der Schadenabteilung.

In der Gebäudeversicherung gilt gleitender Neuwert.

Beschädigter Hausrat wird ebenfalls zum Neuwert erstattet

Voraussetzung ist natürlich, dass die Versicherungssummen ausreichend sind.

Es ist die Wiederherstellung der versicherten Sache "in gleicher Art und Güte", wie sie vor dem Schaden vorhanden war, zum Neuwert zu erstatten. Einen höheren Standard muss die Versicherung nicht erstatten.

DolphinPB  17.09.2017, 15:39

"Einen höheren Standard muss die Versicherung nicht erstatten."

Doch, aber nur wenn er durch gesetzliche Bestimmungen o.ä. vorgeschrieben wird.