Bei der Polizei ausgesagt, kann ich im Gericht trotzdem schweigen?

11 Antworten

Als Zeuge - schlicht und einfach NEIN!

Als Angeklagter hättest du das Recht zu schweigen, als Zeuge bist du verpflichtet, die Wahrheit zu sagen, nichts hinzuzufügen oder zu verschweigen. Andernfalls würdest du selbst auch eine Straftat begehen, für die du dann zur Verantwortung gezogen wirst.

Moin, du musst zwar reden, aber du kannst einfach die ganze zeit darauf beharren, das du dich nicht mehr daran erinnerst. Ich saß bestimmt schon 30 mal vor Gericht, von daher kenne ich mich aus. Von daher wird dir nichts Passieren dann, denn sie können dir ja nicht beweisen das du es doch noch weißt! Und in Deutschland zählt für angeklagte so wie für zeugen und im allgemeinem jeden Menschen: Im Zweifelsfall für den angeklagten/zeugen/u.s.w

Du musst aussagen. (wobei in Frage steht, ob du überhaupt als Zeuge gehört wirst).

Aber du musst nichts aussagen, was dir schaden könnte. (dich selbst belasten könnte und eine mögliche strafrechtliche Konsequenz nach sich ziehen könnte- siehe Auskunftsverweigerungsrecht)

Du kannst, solltest du aufgerufen werden, den RichterIn fragen, ob du dich evt selbst belasten musst. Er wird dir entsprechend antworten.

Du musst die Wahrheit sagen, darfst nichts verschweigen oder- ohne tatsächliches Wissen, hinzufügen.

Du darfst nur als Angeklagter schweigen. Als Zeuge nur dann, wenn du ein Zeugnisverweigerungsrecht hast. Darauf wird dich der Richter hinweisen. Ansonsten musst du die Wahrheit sagen.

NEIN.

Nur der Angeklagte kann schweigen. 
Du darfst nur schweigen,(Zeugnisverweigerungsrecht)  wenn du dich selbst damit belasten würdest.
Aber sonst muss du die Wahrheit sagen. Nichts hinzuverfügen und nichts zu verschweigen.

Mit Gruß

Bley 1914