Bei Autovermietung über den Namen der Eltern Auto mieten, und dann fahren?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Aus verkehrsrechtlicher Sicht darfst du das Auto fahren und machst dich damit natuerlich nicht strafbar. Aus zivilrechtlicher Sicht kannst du damit auch nicht gegen irgendwelche Vereinbarungen mit dem autovermieter verstossen weil du mit dem ja gar keine Vereinbarungen getroffen hast.

Fuer deine Mutter kann das aber aus zivilrechtlicher Sicht erhebliche Folgen haben. Sicher wird diese als Vertragspartner des Autovermieters mit diesem auch vereinbart haben, das Fahrzeuf entweder gar keinem Dritten zu ueberlassen oder zumindest nur solchen Dritten, die die von dir genannten Voraussetzungen fuer eine Selbstanmietung erfuellen (mindestens 21 Jahre alt und mindestens 2 Jahre Fuehrerschein). Normalerweise wird das per AGB vereinbart.

Im Schadensfall duerfte dies dann auch noch erhebliche versicherungsrechtliche Konsequenzen haben.

wenn die polizei dich kontrolliert, wollen die die papiere sehen-wenn pech hast und der polizist weiß, dass sixt erst an mind. 21-jährige vermietet oder an leute, die schon 2 jahre den schein haben, dann bist dran-aber mach es auf keinen fall, denn auch wenn DU keinen fehler im strassenverkehr machst, könnte dir einer reinfahren und dann ist deine mutter dran, weil sie dir das auto überlassen hat-willst du da wirklich deine mutter mithineinziehen???