Beglaubigter vorläufiger Führerschein im Ausland gültig?
Hallo,
laut der Seite http://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/driving/validity/resident_de.htm
ist ein vorläufiger Führerschein im Ausland nicht gültig. (wollen nach Frankreich mitm Motorrad)
Jetzt habe ich jedoch die Möglichkeit den Führerschein notariell beglaubigen zu lassen. Wäre er dann dort doch gültig??? Können die Behörden in Frankreich abfragen, ob ich die Fahrerlaubnis habe? Weil dann könnte ich einfach ohne fahren...(wenn ich ihn verlieren würde, würde ich ja auch ohne fahren...)
Danke schonmal
Gruß Suntronic
3 Antworten
Es ist egal, ob der beglaubigt ist oder nicht. Der wird nicht anerkannt.
Und ohne Führerschein würde ich in Frankreich nicht fahren. Die können nämlich nicht so einfach und schnell feststellen, ob du eine Fahrerlaubnis besitzt. Und das könnte dazu führen, dass du bei einer Kontrolle nicht nur ein hohes bußgeld zahlen musst, sondern gar nicht mehr weiterfahren darfst.
Okay, danke! Dann müssen wir das wohl verschieben...
Eine Beglaubigung besagt nur, dass die Kopie mit einem Original übereinstimmt, dass es also ein Original gibt oder gegeben hat. Es gilt aber der Inhalt des Originals
Was soll dir die notarielle Beglaubigung denn bringen? Was soll der Notar denn beglaubigen? Du hast nach wie vor nur einen vorlaeufigen und damit im Ausland ungueltigen Fuehrerschein.