Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk?

2 Antworten

Problematik wird sein, dass die Ehe auch in der Türkei legalisiert wurde? Das wird und kann sicher nicht über die Botschschaft laufen. Das müsste persönlich vor ort geklärt werden. Also dort wo du die Ehe hast eintragen lassen.

EPolo 
Fragesteller
 19.08.2015, 11:53

Meine erste Ehe hab ich bei türkischen Konsulat geschlossen

Ich gehe davon aus dass auch das Scheidungsurteil reicht. Das ist ja ein deutsches Urteil, oder?

EPolo 
Fragesteller
 19.08.2015, 12:10

Ja ich bin auch vorm deutschem Gericht geschieden worden! Normal denke ich auch es müsste auch das Urteil reichen.

butz1510  19.08.2015, 12:12
@EPolo

Ruf doch schnell im Standesamt an und frag, dann weißt Du's genau. Aber ich gehe, wie gesagt, davon aus, dass ein deutsches Standesamt das Urteil eines deutschen Gerichts anerkennt. 

peterobm  19.08.2015, 15:30
@EPolo

das wird nicht reichen, die Erst-Ehe in der Türkei muss als Geschieden eingetragen werden.