Begeht der Lehrer Straftaten?

8 Antworten

Der Lehrer begeht keine Straftaten. Nichts von dem, was du hier erzählst, ist auch nur ansatzweise eine Straftat.

PhRiMe0 
Fragesteller
 04.04.2019, 14:55

Erläutere wieso der Bruch gegen das SchulG durch denn Ausschluss und Affektgetriebene Handlung kein Bruch ist

Bitterkraut  04.04.2019, 14:56
@PhRiMe0

Nicht jeder Gesetzesbruch ist eine Straftat. Du kannst hier klagen, wenn du denkst, dass du Aussicht auf Erfolg hast, das Stgb hat damit aber nichts zu tun.

PhRiMe0 
Fragesteller
 04.04.2019, 14:58
@Bitterkraut

Eine Straftat ist es per Definition, wenn man ein Gesetz bricht. Das hat nichts mit Vergehen oder Verbrechen zu tun

Bitterkraut  04.04.2019, 15:01
@PhRiMe0

Nein, eine Straftat ist, was im Strafgesetzbuch definiert ist. Falschparken ist z.B.keine Straftat.

emib5  04.04.2019, 15:04
@PhRiMe0

Das ist völliger Blödsinn und ganz gefährliches juristisches Halbwissen.

NamenSindSchwer  04.04.2019, 15:11
@PhRiMe0
Eine Straftat ist es per Definition, wenn man ein Gesetz bricht.

Nein, ist es nicht. Aber dass du von der Thematik keine Ahnung hast, war ja schon anhand deiner ursprünglichen Frage klar.

Bitterkraut  04.04.2019, 15:12
@Bitterkraut

Ich ergänze, es gibt auch noch ein paar andere Gesetze, nach denen man sich strafbar machen kann, das Straßenverkehrsgesetz z.B. Oder Steuergesetze, aber das Schulgesetz gehört nicht dazu.

Im SchulGn§53 steht nix von „ist im Affekt nicht erlaubt“

Nein. Es gibt keine Gleichheit im Unrecht.

Mit Artikel 3 GG kommst Du nicht weiter.

Das GG hat im übrigen keine §§.

Und das ein Raum nicht mehr betreten werden darf kann die Schulleitung eigentlich nach Belieben festlegen. Schließlich hat sie das Hausrecht.

Vielleicht solltest Du Dir auch mal ein wenig Gedanken über Deine Pflichten machen, statt nur über Deine (vermeintlichen) Rechte.

Nein.

Nein.

Nein.

PhRiMe0 
Fragesteller
 04.04.2019, 14:45

Grund?

Wie wäre es wenn du dich auf deinen Schulabschluss konzentrierst und nicht auf mögliche Paragrafen nach denen du den Lehrer verklagen könntest. Vielleicht reicht schon normales und anständiges Benehmen aller Schüler und es gibt keine Probleme mehr

PhRiMe0 
Fragesteller
 04.04.2019, 14:46

Ist doch meine Sache wie ich vorgehe, wenn du nicht antworten kannst, antworte nicht

emib5  04.04.2019, 15:03
@PhRiMe0

Es ist auch Sache des Antwortenden, was er antwortet. Wenn Dir die Antwort nicht passt, dann lies sie doch einfach nicht.