Befristeter Mietvertrag kündigen möglich?

6 Antworten

"Ein Zeitmietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Während der Laufzeit kann er weder vom Vermieter noch von den MieterInnen durch ordentliche Kündigung beendet werden"

Da hilft dir kein Anwalt der Welt. Rede erstmal mit dem Vermieter

albatros  19.10.2015, 19:43

Wenn die Befristung nicht der ges. Vorgabe entspricht, gilt die Dreimonatsfrist. S. meine Antwort.

Befristeter Mietvertrag kündigen möglich?

Ordentlich nicht. In der regel endet ein  Mietvertrag mit der Befristung.

Du solltest Deine Frage ausführlich beschreiben.

Was genau steht in Deinem Mietvertrag zur Befristung und ist ein Grund der Befristung angegeben?

Jetzt gehe bitte auf bearbeiten unter Deiner Frage und gebe uns mehr Infos. 

Kann ich trotzdem kündigen oder muss ich die Miete noch für das ganze Jahr zahlen obwohl ich nichtmal einziehe?  Hilft da nen Anwalt irgendwie, wenn ich keinen Nachmieter finde?

Wenn das ein wirksamer befristeter Vertrag ist, kommst Du da nicht so einfach raus und ein Anwalt kann da auch nicht helfen.

Das hängt von der Art der Befristung ab. Haben Sie gegenseitig auf das ordentliche Kündigungsrecht für die Dauer von z.B. einem Jahr verzichtet, dann können Sie nicht vorher ohne weiteres kündigen.

albatros  19.10.2015, 19:41

Eine Befristung ist kein Kündigungsverzicht! Das sind zweierlei Paar Schuhe.

Du kannst jederzeit versuchen, mit Deinem Vermieter einen Mietaufhebungsvertrag zu vereinbaren. Darauf eingehen muss er aber nicht. Ich habe das als Vermieterin aber selbst bereits einmal getan; lieber neue Mieter als solche, denen wegen weniger Einkommen die Mietzahlung schwer fällt. Eine freundliche Nachfrage, eine stichhaltige Begründung, dann klappt das schon. Ich drücke Dir die Daumen, falls Du diesen Weg beschreiten möchtest.

Drei Monate Kündigungsfrist ob der Vertrag Befristet oder unbefristet das spielt keine rolle!

anitari  19.10.2015, 18:08

Das spielt sehr wohl eine Rolle!

albatros  19.10.2015, 19:41

Absolut unzutreffend, FALSCH!

Gerhart  20.10.2015, 08:31

@fikrett hat soeben das BGB geändert!