Bedeutet Durchgangs- oder Wegerecht ddas z. B. ein Minibagger zu meinem Grundstück fahren darf?
Auf einem nicht bebauten Bauplatz (Grenzbebauung) wurde mir ein 3 m breites Wegerecht zum hinteren Teil meines Grundstücks eingetragen. Ich möchte hinter meinem Haus eine Trockenmauer errichten. Darf der Weg mit einer Mini-Laderaupe befahren werden, um die Mauersteine zu transportieren?
3 Antworten
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Den Weg kannst du nutzen, mit Fahrzeugen, die dort auch durchpassen, doch ob du dort eine Mauer errichten darfst, sagt dir das Bauamt deiner Gemeinde bezugl. der Abstände, die ab einer bestimmten Höhe eingehalten werden sollten.
ja, aber selbst wenn nicht, würde ich es einfach tun, die steine da abladen und bevor er, der es nicht will, irgendwen rangeschafft hätte, wäre eh alles gegessen
Natürlich! Dafür hast du doch das Wegerecht.