Bebauen in zweiter Reihe bzw Familiengelände?

3 Antworten

Zunächst kommt es auf den Bebauungsplan an. Ist eine Bebauung in zweiter Reihe überhaupt zulässig? Gibt es keinen Bebauungsplan ist die Nachbarschaft entscheidend. Gibt es schon Bauten in zweiter Reihe, stehen die Chancen gut das es eine Baugenehmigung geben kann. Für das Grundstück wäre eine Teilung nicht schlecht. Im Grundbuch des vorderen Grundstücks wird eine Wege und Leitungsrecht für das hintere Grundstück eingetragen.

vindiesel369 
Fragesteller
 29.02.2016, 12:17

Kann man den Bebauunggsplan am Telefon erfragen oder muss man da auch einen Antrag stellen und dafür bezahlen?

Du kannst und musst garnichts beachten! Das macht das Baurechtsamt gemeinsam mit einem Architekten!

Kommt auf die grundstücksrechtliche Situation an: Es muss die Erschließung des hinteren Gebäudes rechtlich und tatsächlich gewährleistet sein. Sprich: Du brauchst (unter anderem) eine Zufahrt zum hinteren Gebäude. Wenn das hintere Grundstück grundbuchrechtlich ein eigenes ist, dann kann das durch ein eingetragenes Geh- und Fahrtrecht sowie eventuelle Leitungsrechte erreicht werden.

Ob das Bauvorhaben unter dem Aspekt der Einfügung in den Bebauungszusammenhang oder in einen Bebauungsplan passt, kann ohne Angaben dazu nicht beantwortet werden. Nachdem du aber sowieso hierzu beim Bauamt vorstellig werden musst (spätestens wenn du die Baugenehmigung beantragst), wäre es sinnvoll, die Erschließungsproblematik schon jetzt mal vorab anzusprechen.

vindiesel369 
Fragesteller
 29.02.2016, 12:06

Die Zufahrt wäre durch den Hof von meinen Grosseltern, hinter in den Garten der sehr gross ist und da sollte dann angebaut werden an die Rückseite der Garage ...

marcussummer  29.02.2016, 12:08
@vindiesel369

... was als Geh- und Fahrtrecht im Grundbuch eingetragen werden könnte, damit die Erschließung dauerhaft gesichert bleibt, auch wenn die Großeltern (oder deren Erben) das Grundstück mal veräußern sollten.