Beamter auf Probezeit mit Vorstrafe, die bald getilgt wird?
Folgender Fall: Jemand wird im April 2017 in NRW mit seinem Referendariat (Lehramt Gymnasium) fertig. Nun kann er sich für Stellen bewerben, die für eine Beamtung (zunächst auf Probe) oder eine Festeinstellung im Angestelltenverhältnis ausgeschrieben ist. Das Problem ist, dass er noch bis Oktober 2017 im BZR eine Straftat stehen hat (Verurteilung wegen Nötigung im Straßenverkehr zu 20 Tagessätzen), welche die erste und bis dahin auch letzte Verurteilung ist. Gibt es eine Möglichkeit, sich auch auf eine Stelle zu bewerben, die eine Verbeamtung auf Probezeit vorsieht, da die Eintragung im BZR bald getilgt wird, bzw. gibt es Möglichkeiten, mit der Schulleitung zu sprechen, erst nach Oktober 2017 die Verbeamtung einzuleiten und vorher eventuell als Angestellter zu arbeiten, oder die Prüfung des BZR erst nach Oktober vorzunehmen etc. ? Die Frage läuft also darauf hinaus, ob 1. Es vorstellbar ist, dass die Schulleitung diesbezüglich mit sich reden lässt 2. es eine Möglichkeit gibt, die Sache, wie vorgeschlagen oder eventuell anders, zu lösen.
Gibt es ansonsten die Möglichkeit, sich zunächst für eine Festeinstellung im Angestelltenverhältnis zu bewerben und später sich verbeamten zu lassen?
Liebe Grüße
PS: bei der Nötigung im Straßenverkehr handelte es sich um eine lächerlich kleine Sache: Die Person wurde verurteilt wegen vorsätzlichen langsam fahren!
2 Antworten
man ist erst ab 90 tagessätzen vorbestraft
Hey QuestionMarkk
Als Anwärter ist eine weiße Weste erforderlich-auch Verhandlungen werden hier nicht helfen.
Da die Verbeamtung von Lehrern zum Glück grundsätzlich hinterfagt wird sehe ich in deinem Fall keine Chancen.
Ob lächerlich oder nicht-du wurdest verurteilt-fertig.
Es ist auf alle Fälle möglich, erst einmal als Angestellter anzufangen. Allerdings hat ein Schulleiter - zumindest in SH ist das definitiv so - pro Jahr oder Halbjahr nur eine bestimmte Anzahl an Planstellen zur Verfügung. Es kann also durchaus sein, je nachdem, wie gefragt du aufgrund deiner Fächer bist und wie unbedingt er dich behalten möchte, dass du nicht ein halbes Jahr später, sondern erst, wenn halt wieder eine Planstelle vergeben werden kann, verbeamtet wirst.
Ich hatte bei meinem aktuellen Schulleiter nachgefragt, ob das möglich wäre, erst als Angestellte anzufangen, da ich aufgrund meiner Beziehung in ein anderes Bundesland wollte und mir nicht sicher war, ob ich da bleiben möchte und ob die Beziehung hält... Er hat geantwortet, dass das möglich ist, wenn ich das möchte, es dann aber nicht ganz sicher ist, dass ich ein halbes Jahr später dann die Planstelle bekomme. Aufgrund meiner Mangelfach-Fächerkombination wäre es aber doch relativ wahrscheinlich.
Ich würd es an deiner Stelle einfach versuchen!
Bei der Verbeamtung wird aber ins bzr geguckt...da steht jede Verurteilung drinnen!