Beamtenanwärter Nebentätigkeit
Hallo,
bislang habe ich selbständig gearbeitet und damit auch ganz gut verdient. Jedoch habe ich mich entschlossen in eine sichere Position zu gehen, da ich ein Kind bekommen werde. Daher habe ich eine Ausbildung zum Stadtinspektor bei einer Stadt in NRW (Regierungsbezirk Düsseldorf) aufgenommen, beginnend im September dieses Jahres.
Da ich besonders in der Ausbildung recht wenig verdiene, würde ich gerne nebenher (mit reduziertem Aufwand) selbständig selbständig arbeiten. Hat jemand damit Erfahrungen? Bis zu welchem Einkommen dies möglich?
Mir ist natürlich bewusst, dass die Tätigkeit nicht im Konflikt mit der Ausbildung stehen darf und meldepflichtig ist. und, dass die Arbeit nicht mehr als 1/5 der regulären Arbeitszeit übersteigen darf, aber leider habe ich nichts zu der Höchstgrenze des Einkommens gesehen.
Hat jemand hier Erfahrungen? Könnte eine solche Anfrage dazu führen, dass die Behörde mich weniger gerne übernehmen möchte oder ist dies davon unabhängig?
Viele Grüße
2 Antworten
Hallo,
Ich durfte damals keine Nebentätigkeit ausführen während der Ausbildung. Da entscheidet aber die Behörde selbst. Eine Kollegin aus einem anderen Bezirk durfte arbeiten.
LG
Auch als Beamtenanwärter musst Du dich daran gewöhnen, in den entsprechenden Gesetzen zu lesen.
Hier findest Du auch Hinweise darüber welche Nebentätigkeiten, genehmigungspflichtig bzw. genehmigungsfrei sind.
Allerdings sind Nebentätigkeiten während der Ausbildung nicht erwünscht, bzw. teils sogar nicht erlaubt.
Gruß A.