Bauträger baut nicht weiter. Termin für "Bezugsfertigkeit" seit 6 Monaten überschritten
Wir haben vor einem Jahr eine Wohnung gekauft, die von einem Bauträger generalsaniert und an uns schlüsselfertig übergeben werden sollte. Der vertraglich zugesicherte Termin für die "Bezugsfertigkeit" ist seit 6 Monaten überschritten, der für die "endgültige Fertigstellung" seit 5 Monaten. Je Monate erhalten wir 1000 € Strafe vom Bauträger für die Verzögerung, dennoch würden wir endlich gerne einziehen und es tut sich seit Wochen nichts auf der Baustelle.
Laut Gesprächen mit den Handwerkern würden diese weiterbauen, wenn sie denn Geld bekommen würden. Bisher haben wir ca. 75% des Kaufpreises gezahlt - jeweils nach Vollendung der Bauphase gemäß MaBV.
Was haben wir in diesem Fall für rechtliche Mittel? Können wir den Kaufvertrag kündigen, da die Fristen überschritten wurden? Wie können wir den Bauträger zum Weitermachen zwingen? Welche Möglichkeiten gibt es sonst noch?
4 Antworten
Das sieht nicht gut aus. "Privater Investor"...auch denen geht mal das Geld aus und zieht dadurch den evtl. ordentlich arbeitenden Bauträger mit runter. Um hier rechtssicher zu agieren, ist ein Anwalt für Vertragsrecht von Nöten. Wer da das falsche macht, kann sich ganz schnell die Finger verbrennen.
bekommt ihr die 1000.-€ausbezahlt? Dann ist ja alles o.k und die Wohnung wird immer billiger. Sonst Frist setzen und dann die Wohnung selber fertig stellen lassen und die Kosten mit den offenen 25% verrechnen. Das geht einfach wenn nur Arbeiten in der Wohnung gemacht werden müssen. Sobald aber Gemeinschaftseigentum betroffen ist, kann man sich nur mit den anderen Eigentümern einigen.
Hallo, die 1000 € bekommen wir. Zwar nicht überwiesen, aber wir ziehen den Betrag von den Überweisungen der Bauabschnitte ab.
"Billiger" wird die Wohnung dadurch leider nicht, da wir ja schon Kredit abzahlen und noch Miete zahlen - insofern bleibt da nur ne schwarze Null.
Kündigen kann man nicht.
Zwingen kann man auch nicht.
Ihr könnt den restlichen Kaufpreis zurückhalten und ggf. einen Anwalt für Baurecht beauftragen.
Die Vertragsstrafe, die Ihr zahlt, könnt Ihr an den Bauträger weitergeben.
Gibt es eine Klausel über Konventionalstrafe, wenn die Bauzeit überschritten wird?
Seid ihr sicher, dass der Bauträger nicht längst pleite ist? Wer hat das Bauvorhaben denn finanziert?
Insolvent ist er nicht - ich hab gestern sowohl nach der Firma als auch der Person des Geschäfstführers bei https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/ recherchiert und nichts gefunden.
Er hat einen privaten Investor, der ihm die jeweiligen Bauphasen vorfinanziert. Kann natürlich sein, dass der jetzt abgesprungen ist und ihm jetzt das Wasser bis zum Hals steht.