Bausparvertrag nach Scheidung

3 Antworten

Der Bausparvertrag gehört Dir nun mal nicht allein, sondern nur ideell zur Hälfte. Du kannst von Deiner Frau nicht verlangen, dass sie Dir ihren Teil einfach so abgibt. Wenn sie dazu nicht bereit ist, kannst Du nichts machen.

Der Bausparvertrag läuft über eine bestimmte Zeit. Das hast Du zusammen mit Deiner Frau unterschreiben. Deshalb kannst Du auch nicht von ihr verlangen, dass sie den Bausparvertrag zusammenmit Dir vorzeitig kündigt.

Mit einer Benachteiligung von Männern hat das überhaupt gar nichts zu tun, auch nicht mit Ungerechtigkeit. Im Gegenteil: wer sich vertragswidrig verhält, bis DU, denn du willst etwas erzwingen, was gegen die vertragliche Abmachung von Dir und Deiner (Ex-)Frau verstößt. Vertrag ist Vertrag - das IST der Rechtsstaat.

spatzenickel 
Fragesteller
 04.02.2014, 17:59

Hallo rasperling1...erstmal danke für deine schnelle Antwort.Ich verlange das nicht von meiner Ex Frau...ich habe ihr schon mitgeteilt,das sie ihre Hälfte bekommt.Aber es kam keine Reaktion darauf.Du hast Recht mit der Laufzeit,aber die Bank habe ich gefragt man kann ihn auszahlen lassen...unabhängig von der Laufzeit.Der Vertrag ist auch stillgelegt worden.Man kann ihn ja vielleicht auch weiterlaufen lassen,ich mit meiner Hälfte und sie mit Ihrer,aber mit 2 gesonderten Verträgen.Die Adresse wurde auch geädert...von wem weiss keiner...niemand wars.Damals noch auf Eheleute wo wir zusammen gewohnt haben und jetzt mitlerweile auf Eheleute,doch mit der neuen Adresse meiner Ex-Frau...wie geht sowas?...somit bekomme ich gar keine Auskunft mehr.Alles hängt in der Luft..ausser sie,weiss keiner was jetzt mit dem Geld passiert..das ärgert mich...aber warum hängt alles an ihrer Unterschrift...ich möchte doch bloß meinen Teil...ich bin der Meinung,wir sind Erwachsene Leute..und man sollte vielleicht bei solchen Sachen,die verletzten Gefühle...was gewesen ist...weg lassen...Danke rasperling1

Auf welchem Namen steht denn der Bausparvertrag? Wenn euch beiden der gehört, steht euch das Geld gemeinsam zu. Deine Ex kann dann auch nicht über das Geld verfügen. Bei der Scheidung muss das doch auch geregelt worden sein.

spatzenickel 
Fragesteller
 04.02.2014, 17:34

Danke Heidrun für deine Anwort.Der Vertrag stand auf Eheleute.Mein damaliger Anwalt hat das auch in Angriff genommen,bis ich ihm sagte,das ich das Geld gerne behalten würde wenn er was erstreitet,denn ich hätte das Geld gebraucht...aber ich kann es dir nicht sagen...es wurde irgentwie und durch welche umstände auch immer unter den Tisch gekehrt.Vieleicht weil er das Geld nicht bekommt?(Als sein Honorar sozusagen)Ich habe im nachhinein mitbekommen das die Adresse vom Bausp.-Vertrag geändert wurde und zwar noch auf Eheleute aber die neue Adresse von meiner Ex-Frau...Wie geht das?Natürlich war es keiner.Die Post,wenn denn welche kommt und alle Informationen zu dem Vertrag bekommt sie jetzt...und ich guck ein bisschen blöd...ich habe ihr auch schon mitgeteilt(per SMS-persönlicher Kontakt abgebrochen)das sie doch ihren Teil behalten kann...KEINE REAKTION)Ich muss viel Geld an meinen Anwalt bezahlen...jetzt noch mal einen Anwalt nehmen?...Ich fühle mich hintergangen von Banken und Ex Frau...Ja,aber genug gejammert...was kann man der gerechtigkeithalber bloß tun...?? Es kann doch nicht an einer Unterschrift,die sie nicht geben will liegen...mit welchem Recht?...Weil ich der Mann bin?? Danke Heidrun 1962a

Meine Exfrau sagte mir vor der Scheidung,den Bausparvertrag kannst du behalten.

Was nicht in der Scheidungsvereinbarung steht, ist bei einer Scheidung nichts wert...

Ich bin nicht gewillt das zu unterschreiben.

Das kommt öfter so. Da hat ihr wieder jemand reingequatscht. Eine Scheidung hat oft mit verletzten Gefühlen, gekränkten Eitelkeiten und anderem zu tun. Da gehts heiß her und was gestern noch mündlich passte, ist am nächsten Tag ohne Unterschrift nichts mehr wert.

Ich glaub man ist doch als Mann bei einer Scheidung nur der ......

Ich drücke es mal so aus: Das kann ich nach meinen Erfahrungen mit Ehepaaren leider nur bestätigen. Meiner Meinung nach basiert das derzeitige Recht noch auf Zeiten, in denen die Ehefrau nicht arbeiten ging und kaum was zu sagen hatte. Im Falle einer Scheidung stand die also mittellos da und das musste geklärt werden. Das sowas heutzutage zu massiven Ungleichheiten führt, wäre seit Jahren Sache des Gesetzgebers.

irgentwo sollten auch Männer ihr Recht bekommen.

werden sie. irgendwann. wenn sich gesetze ändern und männer dafür kämpfen. allein im bereich sorgerecht kenne ich inzwischen viele verzweifelte männer, gerade unverheiratete.

spatzenickel 
Fragesteller
 04.02.2014, 18:21

Danke für deine schnelle Antwort Candlejack,ja du hast Recht,was man damals gesagt hat...man hätte ihr gleich einen Vertrag vorhalten sollen...den sie sofort unterschreibt...aber man hatte noch so ein bisschen Vertrauen...aber jeder, der mich heute(Wo ich über Trennung mehr weiss) fragen würde,würde ich sagen...VERGISS ALLES WAS DIR JEMALS GESAGT WURDE,ES IST NICHTS WERT!!Du wirst gegen eine Mauer rennen..Ich bin einfach in vielen Dingen entäuscht und hintergangen worden.Aber mit WÄHRE und HÄTTE,kann´ste auch nichts mehr RETTE! Meine Meinung ist:"Wer geht,soll auch die Kosequenzen dafür tragen.und nicht das all diese Männer auf dieser Welt,die geschieden worden sind,finanzell(in welcher Hinsicht auch immer),dafür büßen müssen!!...Danke nochmal vielmals...für die Antwort

Candlejack  05.02.2014, 09:23
@spatzenickel

aber man hatte noch so ein bisschen Vertrauen

das will man immer haben in den Partner, den man mal geliebt und der einen mal geliebt hat. Und oft wird es enttäuscht. Und leider sind (aus meiner Erfahrung mit Kunden heraus) die Frauen dort unerbittlicher und gnadenloser als die Männer. Ich habe sogar schon drei Frauen erlebt, die gnadenlos zugegeben haben, dass sie sich beim Anwalt über alles erkundigt haben, was irgendwie geht und dass der Mann nicht das Problem wäre, denn der glaubt noch an heile Welt, wird sich keinen Anwalt nehmen und damit weniger wissen als sie. Ein Berufsgeheimnis ist manchmal auch ein Fluch.

Wer geht,soll auch die Kosequenzen dafür tragen.

Das finde ich grundsätzlich richtig, sofern für das Gehen keine Gründe wie Gewalt etc. vorliegen. Aber in diesem Rechtsbereich hinken wir einfach noch Jahrzehnte hinterher und bis das in der jetzigen Welt ankommt...

finanzell(in welcher Hinsicht auch immer),dafür büßen müssen!

Das passiert oft. Habe ich gerade wieder erlebt. Sie verlässt ihn (liebe Dich nicht mehr), nimmt beide Kinder mit und nimmt sich eine Wohnung. Da sie nur einen Minijob hat, darf er also in Zukunft 3x Unterhalt bezahlen und kommt Richtung Mindestgrenze, da er auch nicht soooo gut verdient. Da er sich von dieser Grenze aber die alte Wohnung und das Singel-Leben nicht mehr finanzieren kann, darf er sich auch eine neue suchen und weiterhin jeden Monat schön bezahlen. Und sie bekommt durch 3 x Unterhalt und 1 Minijob Geld, was sie vorher nie hatte ;-) Er hat es ja bisher gern gemeinsam bezahlt, aber das interessiert ja nun auch nicht mehr...