Baum auf Auto?

9 Antworten

Wenn dem Eigentümer des Baumes (also z.B. der Gemeinde) ein Verschulden oder eine Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann (z.B. weil der Baum sichtbar krank war und die erkannte Gefahr von der Gemeinde nicht beseitigt wurde), muss sie haften.

Im Normalfall aber gibt es keinen Schuldigen, und der Schaden wäre über Deine Kaskoversicherung abgedeckt, wenn Du eine hast.

Hast Du keine - Pech!

Lillyxdxf 
Fragesteller
 04.06.2020, 15:08

was bei vollschaden, wenn ich nur teilkasko besitze?

tevau  04.06.2020, 15:11
@Lillyxdxf

Das "Teil" in "Teilkasko" bezieht sich nicht auf die versicherte Schadenshöhe, sondern auf die versicherten Risiken. In der Teilkasko ist nur ein Teil der möglichen Risiken abgedeckt (also z.B. ein selbstverschuldeter Unfall nicht), dann aber (bis auf die Selbstbeteiligung im Schadensfall) in voller Höhe.

Lillyxdxf 
Fragesteller
 04.06.2020, 15:19
@tevau

Aber es ist ja kein selbstverschulden sondern einwirkung von außen und diese sind in der teilkasko abgedeckt, also müsste die versicherrung, bei totalschaden dann den wert des autos erstatten?

FordPrefect  04.06.2020, 15:29
@Lillyxdxf

Das ja - Zeitwert lt. Gutachten abzgl. SB abzgl. Restwert (Schrott), abzgl. MWST (WIMRE).

Wer muss zahlen wenn ich mein Auto auf einem öffentlichem Parkplatz parke und ein Ast oder baum (sturmbedingt) auf mein Auto fällt.

Grundsätzlich ein Kasko-Schaden. Nur für den unwahrscheinlichen Fall, dass der Eigentümer des Baumes seiner Sicherungs- und Prüfpflicht nicht nachgekommen sein sollte, und dieses Ereignis bei Erfüllen derselben hätte verhindert werden können, käme eine Haftung des Eigentümers in Frage.

Trifft den Eigentümer kein Verschulden, und der Geschädigte hat keinen Kaskoschutz, bleibt Letzterer auf dem Schaden sitzen.

Wenn "Sturm" herrschte ist das ein Teilkaskoschaden. Hast du keine Teilkasko, zahlst du selbst.

Dem Eigentümer des Baumes müsstest du schon nachweisen, dass er seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist.

Na deine Teilkasko. In Ermangelung dieser, du selber.

Die Stadt (oder wem auch immer der Baum gehört) nur dann, wenn die ein Verschulden trifft. Zum Beispiel wenn die wussten, dass der Baum nicht in Ordnung ist aber nicht unternommen haben.

Das regelt die Teilkasko des Fahrzeuges, falls nicht eine eindeutiger Verursacher des Schadens ausgemacht werden kann.