Bank wechseln aber P-Konto nicht?
Meine Tochter möchte wegen Umzug ihre Bank wechseln. Sie kann lt. Aussage der neuen Bank aber nur 1 P-Konto haben und wollte nun das bei der alten Bank löschen um ein neues an der aktuellen zu eröffnen. Diese (alte) Bank will das P-Konto aber nicht löschen/aufheben bevor alle Pfändungen beglichen sind. Es muss doch möglich sein ein (noch) P-Konto zu löschen um bei Wechsel der Bank ein neues zu eröffnen, oder?
4 Antworten
Ein P-Konto macht natuerlich sehr viel Arbeit fuer die Banken, weil sie alles manuell eingeben muessen und die Ueberweisungen ausfuehren muessen fuer die Glaeubiger, Auch faellt mehr Schriftverkehr an, als ein normales Konto.
Das wollen die moisten Banken nicht und wenn die wissen, da besteht schon ein P-Konto dann lehnen sie es halt ab.
Wenn deine Tochter ein neues Bankkonto eroeffnet muss sie dieses angedben, sollte einmal der Gerichtsvollziehr kommen und eine eidesstattliche Versicherung verlangen. Dann kann der Glaeubiger ohne weiteres dieses Konto pfaenden. Wenn sie es nicht angibt dann macht sie sich sogar strafbar.
Frage doch einmal bei der Bankenaufsicht, ob es nicht sogar so ist, das die Banken verpflichtet sind ein P-Konto anzulegen auf Verlangen des Kunden? .
Wenn deine Tochter ein P-Konto hat, dann wird die neue Bank auch Schufa einholen und solange die Pfändung nicht aufgehoben wird, kann man auch das P-Konto nicht löschen.
Vielleicht sollte sie sich mal mit ihren Gläubiger in Verbindung setzen, ob die die Pfändung aufheben würden, wahrscheinlich machen die das aber nicht.
Am besten es gar nicht erst soweit kommen lassen, aber das nützt deiner Tochter jetzt auch nichts.
warum sollte man ein neues konto eröffnen? das bringt im grunde absolut nicht, einfach beim alten bleiben. allein die ganzen verbindlichkeiten auf dem konto zu ändern ist so massiver aufwand, allein dafür kann man sowas laufen lassen.
naja ein neue konto eröffnen kann man jederzeit. ich habe aktuell 4 stück, das geht die banken untereinander ja nichts an - dann muss sie das, auf welches die pfändung läuft einfach offen lassen. so der pfändung auszuweichen geht natürlich nicht.
Dann sollte deine Tochter ,eben bei einer anderen Bank ein normales Girokonto eröffnen.P- Konto geht ja nur eins.
...mag sein, aber wenn es nun mal sein muss. Danke für deine Antwort aber sie beantwortet nicht meine Frage.