BAföG Probleme mit Vater
Hallo,
ich habe ein großes Problem, ich habe BAföG beantragt und habe nun einen Brief erhalten, dass ich bitte noch die Einkommensnachweise meines Vaters vom Januar bis März 2010 nachreichen soll. In intakten Familienverhältnissen - sicher kein Problem- aber bei mir - riesiges Problem: Ich habe keine gute Bindung zu meinem Vater und habe ihn nun noch um die fehlenden Nachweise gebeten (zu dieser Zeit war er selbstständig, erst ab April hatte er ein Arbeitnehmerverhältnis und diese Nachweise habe ich auch nur über Umwege erhalten). Er meinte darauf zu mir, dass er diese nicht mehr hätte, als ich ihn bat seine Buchhalterin/Steuerberaterin oder das Finanzamt, um Kopien zu bitten, meinte er zu mir, dass er das nicht machen will, weil er Probleme mit dem Finanzamt hat und seine Steuerberaterin auch kein gutes Verhältnis zu ihm hat. Naja, lange Rede, kurzer Sinn: Ich habe ihn auf die Wichtigkeit hingewiesen und ihm ist das sch***egal. Gut, ok, also auf Amt für Ausbildungsförderung gegangen (und ich weiß nicht, ob die bei Euch auch so bissig waren), doch die meinten nur zu mir, dass die meine familiären Probleme nicht interessieren und ich mich darum kümmern soll. Nun stehe ich halt da ohne Unterlagen und selbst wenn, was soll ich für die Folgeanträge machen, da muss ich ja auch immer das Einkommen der Eltern erneut nachweisenund wenn er sich immer sträubt? Gibt es vielleicht einen Weg das zu umgehen. Ich wollte eigentlich ausziehen, aber das ist schlecht möglich, wenn ich bedenke, dass ich jedes Jahr Angst haben muss, dass mein BAföG nicht weiter bezahlt wird, weil er mir, aus welchem Grund auch immer, gerne Steine in den Weg legt.
Bitte helft mir, ich weiß nicht mal, was ich gerade eigentlich frage, ich will doch einfach nur das was mir auch zusteht.
Vielen, vielen, vielen Dank an Euch im Voraus.
5 Antworten
Hallo!
Das ist ein dumme Situation. Am Besten machst Du alles schriftlich. Du schreibst also ans Bafögamt, dass Dein Vater sich weigert, Dir die entsprechenden Nachweise zu geben und bittest darum, dass das Bafögamt ihn direkt selber anschreibt. Versuche auch, einen Vorausleistungsantrag zu stellen, damit Dir das Bafög trotzdem ausgezahlt wird und das Bafögamt sich dann das Geld von Deinem Vater zurückholt. Ich weiß jetzt leider nicht, wie es sich verhält, wenn Du noch zu Hause wohnst. Aber wenn Du eine eigene Wohnung hast, funktioniert das, soweit ich es mitbekommen habe. Oder wohnt Dein Vater nicht mit Dir in einem Haushalt. Dann kannst Du das sowieso alles einklagen.
Dem Amt interessieren seine Ausreden nicht! Was heißt "Recht bekommt?" Die Behörden sitzen hier am längeren Hebel. Es ist verpflichtet, Auskünfte über sein Einkommen vorzulegen, damit das Bafög berechnet werden kann. Das muss Deine Mutter ja auch! Wie er die Belege beibringt, interessiert das Bafögamt nicht. Die werden ihm gegenüber genauso vorgehen, wie Du es schon gespürt hast. Deshalb ist es jetzt auch wichtig, dass Du dorthin schreibst und mitteilst, dass Du Deinen Vater mehrmals erfolglos aufgefordert hast, Dir die Unterlagen auszuhändigen. Und dann stellst Du den Vorausleistungsantrag. Dann wird Dein Vater von dort angeschrieben. Aber Du musst beachten, dass Dein Unterhaltsgeld mit den eventuell zu zahlenden Bafögleistungen verrechnet wird. Bekommst Du denn Unterhalt?
Nein, unterhält bekomme ich leider auch nicht, wurde schon von mehreren Anwälten abgelehnt
Ich meinte Unterhalt
Wenn alles mit rechten Dingen zugegangen ist, dann dürfte Dein Vater zu wenig verdienen. Aber das kann sich in der Zwischenzeit auch wieder geändert haben. Waren es Anwälte Deines Vaters? Vielleicht solltest Du Dir jetzt einen Anwalt nehmen, der überprüft, ob und wieviel Unterhalt an Dich zu zahlen ist. Es kommt ja schon sehr merkwürdig rüber, wenn Dein Vater hier so viele Ausreden hat. Du solltest jetzt formal auf jeden Fall noch mal schriftlich Unterhalt fordern. Wenn das Bafögamt errechnet, dass er Unterhalt zahlen müsste, ziehen sie es vom Bafög ab. Und dann stehst Du da!
Das traurige ist ja, dass er nicht zu arm ist. Ich habe durch das klageverfahren erfahren, dass er 3000€ brutto hat und dass mir ein Unterhalt von 270€ zustehen würde. Doch eines Tages wurde das alles abgewiesen mit der Begründung, dass ich mit 18 (jetzt 20) alt genug wäre meinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Da meinte ich, dass ich noch nicht mal eine Ausbildung habe und die meinten, dass ich erst als Student wieder ein Recht auf Unterhalt habe. Nun wollte ich es nochmal versuchen und jeder Anwalt weist mich ab mit der Aussage, dass die Chancen zu gewinnen zu schlecht stehen würden. Vielleicht ist es ja mein Gesicht, dass jeder Behörde sagt, dass sie mich nicht unterstützen sollten. Ich weiß es nicht. Aber wenn das mit dem bärig jetzt auch wieder schief geht, dann resigniere ich allmählich
Da meinte ich, dass ich noch nicht mal eine Ausbildung habe und die meinten, dass ich erst als Student wieder ein Recht auf Unterhalt habe.
Warst Du nicht in der Schule ab 18? Dann hätte Dir aber Unterhalt zugestanden. Und jetzt wird er Dir wieder zustehen, wenn Du mit dem Studium beginnst.
jeder Anwalt weist mich ab
Das liest sich ja so, als hättest Du schon ein paar durch! Trotzdem: Wenn Du mit dem Studium beginnst, fordere Deinen Unterhalt schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) ein; und zwar mit der Begründung, dass Du jetzt Dein Studium aufnimmst. Weil:
und die meinten, dass ich erst als Student wieder ein Recht auf Unterhalt habe.
Dein Vater ist verpflichtet, das Formblatt auszufüllen, zu unterschreiben und die entsprechenden Unterlagen beizufügen. Wie er das macht, ist seine Sache; er kann sich da mit dem Amt "rückkoppeln". Tut er das nicht, kann er sich Zwangs- und Bußgelder von mehreren hundert Euro einfangen. Und das Amt kann Deinen Vater nun sehr wohl selbst anschreiben.
Erfüllt er seine Pflicht nach dem BAföG, hat er damit keine Unterhaltspflicht nach dem BGB eingestanden. Es macht also Sinn, ein ernstliches Gespräch mit ihm zu suchen, um den Antrag möglichst schnell und ohne weitere Bürokratie über die Bühne zu bekommen (sofern noch möglich, klar).
Wenn alles nichts hilft: Soweit Dein Vater keinen Unterhalt zahlt, kannst Du Dir mit einem Vorausleistungsantrag nach § 36 Abs. 2 BAföG behelfen und so zumindest zu einem Teil des fehlenden Unterhalts kommen. Das Amt setzt sich dann mit Deinem Vater auseinander.
Mit dem Vorausleistungsantrag solltest Du dann aber nicht zu lange warten, sonst geht Dir evtl. was verloren.
Voraussetzung ist übrigens nicht, dass ein Unterhaltsanspruch nach dem BGB gegenüber den Eltern besteht.
Stellst Du den Vorausleistungsantrag nicht, läuft's auf eine Ablehnung wg. "fehlender Mitwirkung" hinaus.
Hallo,
in Einzelheiten kann ich dir nicht helfen, aber es existieren Möglichkeiten. Bei einem ehemaligen Studienkollegen war es ähnlich. (Sein Vater lebte im Ausland und verweigerte jede Hilfe/Kontakt )
Ich bin mir nicht sicher wie es genau funktioniert hat, aber er hat es durchbekommen. Wenn ich mich richtig erinnere musste er seinen Vater verklagen bzw das Gericht musste entscheiden ob er berechtigt ist.......
Auf alle Fälle solltest du an den kompetenten Stellen nachfragen. Falls sich das BAföG-Amt wirklich blöd stellt kannst du es ja auch einmal bei der Studienberatung oder auf dem Arbeitsamt versuchen.
Werde ich wohl mal so probieren. Danke
Dein Vater ist verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Du könntest ihn theoretisch vor Gericht dazu zwingen. Aber wahrscheinlich wirst Du das nicht tun wollen. Früher (und ich vermute jetzt auch noch), gab es die Möglichkeit, den Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern auf das Bafög-Amt überzuleiten. Dann zahlen die das, was die Eltern an Unterhalt zahlen müssten und holen sich das Geld mit staatlichen Zwangsmitteln von den unterhaltsverpflichteten Eltern (bzw. dem Vater) wieder. Es gibt beim Studentenwerk (ich unterstelle, Du willst studieren, bist also oder wirst Student), eine Rechtsberatungsstelle (getrennt vom Amt für Ausbildungsförderung), die könntest Du fragen. Ansonsten: Wenn der Bafög-Sachbearbeiter unfreundlich und nicht hilfsbereit ist, dann könntest Du Dich mit einer Beschwerde an den Gruppenleiter/die Gruppenleiterin wenden. Im Notfall auch an den Leiter des Bafög-Amtes mit der Begründung, es ginge um ein schwieriges Rechtsproblem aus dem Bereich der Ausbildungsförderung - der ist nämlich Jurist. Wenn das alles nicht hilft, dann wende Dich an die Zentrale Studienberatung Deiner Hochschule. Es gibt da immer einen Studienberater, der kompetent in Bafög-Fragen ist. Manchmal ist auch die Studierenden-Vertretung ganz gut informiert.
Informier dich mal zum Thema "Antrag auf Vorauszahlung". Dann wird dein Vater notfalls vom Bafög-Amt verklagt, diese Nachweise einzureichen.
Macht meine Freundin auch jedes Jahr wieder ...
Ja, klingt gut. Nur wie ist es denn, er sagt ja nicht direkt, dass er sich weigert er sagt, dass er es nicht mehr hätte, nicht bekommen könnte,... Ich weiß, dass das ausreden sind, aber was wenn er beim BAföG-Amt meint, dass er mir nie Steine in den Weg legen würde,... Ich weiß echt nicht weiter. Wären die eher auf meiner Seite oder glauben die ihm das einfach so
Ja dann soll er das halt beibringen, Lohnnachweise etc. kann man sich ewig lang von der Firma wo man arbeitet nachbesorgen.^^
Es zählt nicht was er sagt, es zählt was er tut.
Da hast du recht. Ich weiß nicht was ihn geritten hat. Er ist total bösartig auf eine Art, wo er immer recht bekommt, sowohl in Sachen Unterhalt, als auch wenn er meine Unterschriften fälscht und ich hoffe nur diesmal nicht
Ja. All so was macht er. Ich hasse ihn. Allein wenn ich bedenke, wie er meine Mutter behandelt hat, kommt ein Trauma wieder hoch. Ich war schon vor so vielen Gerichten, vor so vielen Rechtsanwälten und habe noch nicht einmal recht bekommen. Und nun verlangt das Amt von mir, obwohl ich echt alles dran gesetzt habe es von ihm zu bekommen, dass ich weiter darum bettele
Nein, ewig dürfen sie Dich zum Betteln nicht auffordern. Wenn Du alles drangesetzt hast, dann kannst Du den Vorausleistungsantrag stellen. Und das mit der Unterschriftenfälschung solltest Du dem Bafögamt auch mal gleich vorsorglich mitteilen. So was geht ja gar nicht! Suche Dir mal einen bestimmten Stift aus; möglich noch in einer bestimmten Farbe und unterschreibe immer alles ausschließlich damit. Hast Du wegen der Unterschriftenfälschung gegen ihn prozessiert und verloren? Das wäre ja übel! Wegen dem Unterhalt kannst Du auch selber (noch einmal) zum Anwalt gehen und dort alles (neu) überprüfen lassen.
Geklagt habe ich, aber ja leider verloren und ich glaube echt ich sollte das beim Anwalt nochmal alles prüfen lassen. Ich weiß auch nicht wie er es immer wieder schafft mit solchen Dingen durchzukommen. Meine unterhaltsklage wurde ja auch abgewiesen und einem Monat später fängt er an ein Haus zu bauen und kauft sich einen hund für 1300€mit gehfehler (wofür das Tier JA nichts kann) und.
Manche Leute kennen wohl die "richtigen" Leute und/oder arbeiten mit den "richtigen" Tricks! Ich finde es sehr schade, wenn Eltern ihre eigenen Kinder so hängen lassen!
ich glaube echt ich sollte das beim Anwalt nochmal alles prüfen lassen.
Unbedingt!
Nein, meine Eltern leben getrennt, also lebt er woanders. Mein Bedenken ist nur, dass er dem BAföG-Amt erzählt, dass er sich nicht weigert sondern nur keinen Zugriff darauf hat. Und ich habe Angst, dass er am Ende recht bekommt