Bafög Nachzahlung.. kann mir jemand sagen, was das Jobcenter damit meint?

2 Antworten

Im Prinzip verstehe ich deine Beschreibung genauso wie sylviaAnne. Du verwechselst ein wenig die Nachzahlungen und Überzahlungen von zwei verschiedenen Behörden:

Das BAföG-Amt müsste dir Leistungen nachzahlen, überweist sie aber an das Jobcenter, weil du von dort übergangsweise Leistungen bekommen hast.

Das Jobcenter hat wiederum eine Nachzahlung an dich ausgerechnet (je 78 Euro für drei Monate), die "in Kürze zur Zahlung angewiesen", d.h. an dich überwiesen wird.

Für November wird dir angekündigt, dass du vom Jobcenter eine Überzahlung bekommen hast ("ALG II trotz BAföG"). Am besten wäre es also, wenn du den Betrag des ALG II für November zur Seite legst und nicht ausgibst - diese Überzahlung wird vermutlich in absehbarer Zeit zurückgefordert.

Ohne die vollständigen Schreiben und genauen Leistungshöhen der beiden Behörden ist es schwierig, deine Frage zu 100% genau zu beantworten. Im Prinzip wird es aber wohl darauf hinauslaufen, dass du für drei Monate je 78 Euro nachgezahlt bekommst und auf der anderen Seite ALG II für November zurückzahlen musst.

Ruf am besten am Montag deinen zuständigen Sachbearbeiter beim Jobcenter an und frag nach, wann du welche Beträge bekommst bzw. zurückzahlen musst und wann du ggf. die Zahlungsaufforderung für die Rückzahlung bekommst.

"in Kürze zur Zahlung angewiesen" kann nur bedeuten, dass Das Amt dir 78,- überweist.

In November hast du versehentlich Hartz IV bekommen, dieses Geld wird sicher demnächst zurückverlangt. So lege ich den schönen Brief aus! Aber selbst ist die Frau: Errechne einfach den Differenz zwischen erhaltenen Hartz IV and Bafög (s. Bescheid) ob die Zahlen stimmen.