Bafög-Mahnungen an falsche Adresse, was tun?
Guten Abend, folgendes Ich habe heute eine "letzte" Mahnung bekommen, in der steht dass mir schon Mahnungen geschickt wurden.
Jedoch habe ich keine dieser Briefe bekommen, ich denke sie haben die Mahnungen an meiner alten Wohnanschrift geschickt, die ich seitdem nicht mehr besucht habe. Zu dem Umzug kam es, weil ich mein Studium abbrechen musste, da ich eine Prüfung nicht bestanden hatte. Dies habe ich alles nach in wenigen Tagen den BaFög-Amt mitgeteilt, weshalb ich auch nicht die offene Forderung verstehe. In der "letzten" Mahnung steht keinerlei Grund wie diese forderung entstanden ist.
Ich habe mich einen Tag nach dem Auszug beim Amt umgemeldet, es sei noch gesagt dass das Studentenwerk, bei dem ich wohnte, und das BaFög-Amt eine Instution ist.
Meine Frage ist jetzt, sind die Mahnungen die an die falsche Adresse geschickt wurden sind gesetzlich wirksam? Besteht eine Pflicht sich nach einem Umzug um das nachsenden von Post zu kümmern?
3 Antworten
... das verstehe ich nicht, es sind doch zwei völlig verschiedene Abteilungen im Studentenwerk und und in den Spielregeln wurde doch klar und deutlich vereinbart, wem ein BAföG-Bezieher alles eine Adresse mitzuteilen hat, so jedenfalls in meinen Bescheiden. Ich fürchte, da kommt noch so einiges und somit: Viel Glück.
Nun, zuerst einmal gibt es ein sogenanntes " BAföG- Amt" nicht. Du meinst das Amt für Ausbildungsförderung (AfA), bzw. dein zuständiges Studentenwerk. Dieses bewilligt dir dein BAföG. Für die Verwaltung und Einziehung des Darlehens ist allerdings das Bundesverwaltungsamt zuständig. Du bist verpflichtet, dem BVA jegliche Adressänderung mitzuteilen, dass steht auch in deinem Bewilligungsbescheid. Rechtsgrundlage ist hier §12 Darlehensverordnung.
Die durch die Nichtmitteilung entstandenen Kosten hast du verschuldet und musst sie auch tragen. Du hast dann bestimmt auch einen Kostenbescheid über 25€ bekommen, da deine Anschrift und/ oder dein neuer Name ermittelt werden musste. Zahl das und gut ist. Wenn du nicht zahlen kannst, gibt es die Möglichkeit der Freistellung bzw. Stundung.
Ruf Montag morgen SOFORT dort an und schildere denen die Sache...die werden dann mit dir eine Lösung finden können
Wenn du denen rechtzeitig neue Adresse genannt hast eigentlich nicht, aber hättest bei Angabe fragen können ob was raus ist jedoch woher sollst du wissen, wann die was schicken wollen
Hatte sowieso vor Montag morgen bei denen vor der Tür zu stehen.
Ich wollte nur schon vorher die rechtliche Grundlage wissen, ob ich die Post nachschicken hätte lassen mussen...