Bafög Formblatt 3 Bruder?
Hallo, muss ich beim Formblatt 3 bei Zeile 12 und folgend meinen Bruder angeben?
Er ist 30, wohnt nicht bei uns und hat seine 1. Ausbildung vollendet. Aber studiert aktuell.
2 Antworten
Hallo,
da er studiert, kann er sich nicht selbst unterhalten und muss auf Formblatt 3 angegeben werden. Wenn dann sein Studium auch noch inhaltlich auf die Ausbildung aufbaut (was im Regelfall so bei den meisten ist), dann sind die Eltern auch weiterhin unterhaltspflichtig.
Also ja: Angeben.
Ja!
Wenn dann sein Studium auch noch inhaltlich auf die Ausbildung aufbaut (was im Regelfall so bei den meisten ist), dann sind die Eltern auch weiterhin unterhaltspflichtig.
Kommt natürlich auf die Situation an, aber ja auch mit 30 und einer Berufsausbildung können die Eltern unterhaltspflichtig sein. Es gibt kein Gesetz dagegen, sondern es kommt auf die individualen Lebenslauf an. Nur alleine am Alter und einer Berufsausbildung kann man das nicht ausmachen.
Ob das bei deinem Bruder der Fall ist kann man ohne Informationen nicht sagen.
Er ist nicht mehr unterhaltsberechtigt, ergo musst Du ihn auf dem Formblatt nicht erwähnen.
Also kommt es auf die 1. beendetete Ausbildung drauf an?
Mit 30 unterhaltspflichtig? Nach der 1. Abgeschlossen Ausbildung?