Bachwasser benutzen erlaubt?

10 Antworten

Die Wasserentnahme händisch,mittels Kannen ist Dir immer erlaubt.Sei es um Tiere zu tränken,oder um Pflanzen zu bewässern.Wenn Du eine Pumpe nutzen willst,mußt Du dies bei der Gemeinde beantragen.Die wenigsten Gemeinden haben keine Regelungen und würden es "dulden".Sollte es eine Satzung geben und Du tust es ungenehmigt,kann eine Geldbuße verhängt werden.Diese Geldbußen können sehr empfindlich hoch sein,so das ich unbedingt nachschauen würde und die Genehmigung beantragen würde.LG

Guten Tag !

Über die heutige Regelung weiss ich schon lange nicht mehr Bescheid.
Vor etwa 40 Jahren war ich Wasserbautechniker am Wasserwirtschaftsamt Kirchheim unter Teck (BW) gewesen. Ich unter Anderem vertantwortlich für diese Fragen für den Bereich des Altkreises Esslingen, etwa 140 Quadratkilometer.

Jedwede Wasserentnahme oder Wasserableitung aus Oberflächengewässer erforderte unsere ausdrückliche Genehmigung. Jedesmal holte ich unsere Kadasterpläne heraus, auf denen bereits bestehende Wasserrechte eingetragen waren. Diese Plände waren rechtlich verbindlich, sodass man darauf messen konnte/musste. Um die Originalpläne nicht zu verletzen, machten wir Arbeitskopien auf einem grossen Leuchttisch mit Unterdruckdeckel. Damit war sichergestellt, dass die Kopie nicht verformt war. Mit dem Amoniakdunst hatten wir keinen Schnupfen mehr...
Ich holte die Generalsabskarte raus, auch deren hydraulischen Ausdruck. Wenn ich mich richtig erinnere, waren die auf 1/15'000. Auch die geologische Karte mit ihrem Heft.
Dann ging ich vor Ort, Verabredung mit dem Antragsteller und dem Bürgermeister oder seinem technischen Dienst, welche andere Wasserechte und Wassernutzer kannten, welche auf unseren Plänen nicht eingetragen waren und deren Nutzer benachrichte, einlud. Je nach Verfügbarkeit der Beteiligten konnte die Verabredung vor Ort mehrmals verlegt werden, war nicht immer einfach.
Ich hatte einen speziellen Schein, der mir unbeschränkten Zugang zu jedem Gebiet und Grundstücks erlaubte (Ausser in USA-Geschichten, die waren leider exterritorial), und sämtliche Ordnungskräfte, also auch Feuerwehr und Zivil, anwies, mir jederzeit, sofortn und überall tätlichen Beistand zur Ausübung meiner Aufgabe zu leisten.

Vor Ort ging öfters sehr heiss zu... Während sie sich stritten, erforschte ich die nähere Umbegung. Da kamen öfters "wilde" Wasserentnahmen zum Vorschein, auch illegale nicht vorgeklärte Abwassereinleitungen. Um diese musste ich mich dann getrennt beschäftigen...

Wenn am Unterwasser Rechte bestanden, wie andere Landwirte, öffentliche Wasserfassungen, Fischzucht, Mülen, Fischteiche usw, konnte dies zur Ablehnung des neuen Gesuchs führen. Was zu lokalen "Kriegen" führen konnte :-( .
Aber ich musste eben das Gesetz und die Verordungen anwenden, egal wie einflussreich der Antragsteller auch sein mochte. Im Zweifelsfall rief ich meinen Vorgesetzen, den Chef des Büros zu Hilfe, welcher andere Kollegen anderer Gebiete nach ihrer Ansicht fragte.
Euh, auch unter uns Berufskollegen bestand eine Art von "Berufsgeheimnis". Was nicht verhinderte, dass ich manchmal Kollegen zu Rat bat, "Was würdet Ihr tun ?". Andere Leute hatten mehr Erfahrung als ich. Ich informierte meinen Chef darüber, damit er andere, wirklich unabhängige seiner Techniker und Ingenieure zu Rat rief, welche über diese Geschte nicht unterrichtet waren. Ich bin mir meiner Verantwortung bewusst. Im Zweifelsfall ja nicht alleine entscheiden !

Anekdote : Derart Sache war mal bis zum Präsidenten des Landes raufgekommen. Vor voller Konferenz mit Presse verlangte er von mir, dass ich unterschreibe, dass eine grosse gemeindliche Abwaseranlage bestens funktionniere. Die toten Fische bauchoben und die chemisch-biologischen Untersuchungen im Unterwasser zeigten, das dass das nicht wahr war. Die Klage war von Anwohnern eingereicht worden, weil es fürchterlich stank. Was ich selber feststellen musste. Die Klage war sehrst begründet, unter mehreren Gesichtspunkten.
Der Präsident schrie mich vor versammelter Mannschaft an "Sie haben Treue geschworen, also mach ! Unterschreibe !".
Ich : Ja, ich habe Treue geschworen, auf das Gesetz und auf die Bevölkerung. An den genauen Text erinnere mich nicht, ist in den Akten.
Auf jeden Fall habe ich weder einem Präsidenten noch Ihnen persönlich geschworen. Also mache ich, was durch Gesetz und Verordnung ist.
Verzeihung, so lange die Menschen nicht Köllnisch Wasser Pissen und Brot sch..., und die Abwasseranlage überlastet ist und nicht mehr funkionnert, also Ausgang = Eingang, sichtlich, riechbar und durch Analysen bewiesen, noch verschlimmert durch anaerobische Verfaulung in der Anlage, darf ich nicht unterschreiben, dass da Alles bestens ist. Verzeihung bitte, Herr Präsident !
Dieser rief den Chef des Wasserwirtschaftsamts auf, "Sagen Sie dem Kerl, dass er gehorrchen muss !".
Dieser, so etwa, "Ich bin Verwalter, Direktor dieses Amtes. Ich verstehe etwas von Wasserwirtschaft, das interessiert mich. Sonst wäre ich nicht da. Und bin diesen Leuten dankbar, ihre Arbeit sauber zu machen.
Ich verlasse mich auf die geschrieben und bewiesenen Berichte und biochemischen Analysen meiner Mitarbeiter. Wir sind etwa siebzig Leute, darunter Herr ... , hier anwesend (ich), welcher Ihnen die Sache ziemlich eindeutig dargestellt hat. Mehr kann noch darf ich nicht tun.".
Und setzte sich.
Nach etwa drei Jahren dort, auch leider Titelseiten von Zeitschriften und anderen persönlichen Angriffen, Bestechungs- und Erpressungsversuchen musste ich dort ausgestiegen.
Ich musste die Leitung des kleinen Familienbetriebs meiner Eltern übernehmen, mein Vater war todkrank, im Sanatorium, Krebs Endstadium. Acht Angestellte. Sehr liebe Personen. Ohne deren persönlichen Einsatz hätte die Firma nie funktionnieren können ! Ich danke diesen Frauen (Die wenigen Männer waren eher voll Diebe. Unsrer Top-Werkstatt für eigene Sachen benutzt un teure Geräte gestohlen).
Den Frauen gab ich Prämien, vorher mit der Buchhalterin klargestellt. Jedoch hatte diese mich auch betrogen, hatte Schecks die eigentich auf unser Betriebskontos gehen sollten, auf sich selber eingelöste.
Man kann eben nicht gleichzeitig überall sein :-(
Ende meiner seitlichen Bemerkung.

Hinterher habe ich erfahren, dass viele Wasserwirtschaftsämter aus Spargründen zusammengelegt wurden. Es war auch Plan, diese in die Ministerielle Landespräsidenturen einzugliedern.
Wie das heute ist, habe ich leider keine Ahnung.
Bin seit zig-Jahren aus Deutschland weg.
Falls dies Ihnen weiterhelfen kann ?

Übrigens,
auch Brunnen zu graben oder Wasserbohrungen zu machen fiel damals unter die gleichen Regeln. Bei Tiefbohrungen kam dazu, ja nicht dichte Schichten durchzubechen, sonst kommen die verschiedenen Grundwasserebenen durcheinander. Wenn man da Loch macht, vergiftet die obere die unteren :-(
Niemand durfte jemand Anderem das Wasser abgraben.

Eigentlich schon! Frag mal andere Landwirte oder ruf in der Gemeinde an.

Das kommt auf die Gemeinde drauf an und ob ihr zb in einer Wasser- oder Umweltschutzzone wohnt. Einfach nachfragen.