BAB, muss Mutter Unterhalt zahlen?
Bitte nur Antworten die zu 100% stimmen. Es ist mir sehr wichtig. Ich habe im Juni meinen Realschulabschluss auf der Volkshochschule nachgeholt leider keinen ausbildungsplatz gefunden. Das Jobcenter hat mir angeboten auf eine "schule" zu gehen in der ich eine Ausbildung im Verkauf machen kann(das ist zwar nicht mein weg und dafür habe ich den RS Abschluss nicht gemacht, aber bevor ich nichts habe, nehme ich das was geboten wird) Das Jobcenter würde diese Ausbildung bezahlen. Dafür muss ich aber eine Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Nun habe ich gehört, dass meine Mutter mir Unterhalt zahlen müsste. Mein Vater ist unbekannt und lebt irgendwo in Polen. Ich bin 22 und wohne schon seit meinem 16 Lebensjahr nicht mehr zuhause . Meine mama hat in ihrem Haushalt 2 Kinder 9jahre und 6 Jahre alt. In den letzten 2 Jahren hat sie zwischendurch sozialversicherungspflichtig gearbeitet und hat jetzt wieder seit kurzem einen festen job in der pflege, wo sie knapp 2000€ verdient, ich will gar kein Geld von ihr, sie hat zwei Kinder zuhause und muss diese versorgen, Miete zahlen usw. Da bleibt auch nicht mehr viel über. Wenn das stimmt werde ich die Ausbildung mit der BAB nicht antreten, das tue ich ihr nicht an. Ist sie denn dann verpflichtet Unterhalt zu zahlen ?
4 Antworten
Check mal den BABRECHNER.ARBEITSAGENTUR.DE
Deine beiden Eltern sind erstmal unterhaltspflichtig. Da geht kein Weg dran vorbei. Ob sie zahlen können oder nicht, wird berechnet. Ich schätze, es wird nicht dazu kommen.
Mit den 320 € Azubi Entgelt, Kindergeld und Bab kannst du gut leben und darfst sogar noch einen Nebenjob bis 400 machen.
Hier stellt sich die Situation grundsätzlich anders dar. Normalerweise
ist bei Volljährigkeit eines Kindes davon auszugehen, dass dieses für
seinen eigenen Lebensunterhalt selbst aufkommt. Wenn und soweit das
volljährige Kind jedoch noch keine ökonomische Selbständigkeit erreicht
hat (z.B. durch Schul- oder Berufsausbildung), tritt die
Unterhaltspflicht der Eltern diesem Kind gegenüber ein.
Da DU noch KEINE Berufsausbildung hast, sind DEINE Eltern für dich unterhaltspflichtig.
Da DU dann die Ausbildung nicht antreten willst, wird das Amt sich selber an deine Mutter wenden.
Du solltest diesen Schritt überdenken, denn ohne Ausbildung wirst du mit einer Sperrzeit rechnen müssen und somit absolut kein Geld oder Hilfe vom Amt erwarten können. Dann ist DEINE Mutter wieder an Zug und muss dich unterhalten.
So oder so, deine Eltern kommen um den Unterhalt nicht herum.
Bedenke aber, das du dich dabei auf ganz dünnen Eis bewegst.
Denn das Arbeitsamt wird dir Ausbildung vermitteln und wenn du die dann ablehnst du eine Sperre von denen bekommst.
Und durch Gelegenheitsjobs hast du nur ein unregelmäßiges und geringes Einkommen.
Wohnst du denn bei deiner Mutter für die Zeit der Ausbildung?? Weil weshalb sollte sie dir dann Unterhalt zahlen müssen, wenn du bei ihr wohnst und du ihn auch nicht einforderst.
Alternativ, hole deinen Schulabschluss nach und mache 1-2 Nebenjobs. So hast du Nicht nur wesentlich bessere ausbildungschancen, sondern auch Geld um sie zu unterstützen und Geld für dich.
sry verlesen, aber ggf weiter schule machen (abitur) und dabei jobben. alternativ weiter bewerben!!!! oftmals werden auch noch im September bis Dezember stellen ausgeschrieben, da die azubis die Probezeit versemmelt haben und nachrüsten müssen. alternativ würde ich dann wirklich jobben bis du einen Ausbildungsplatz hast nächstes Jahr.
Also könntest du denn während der Ausbildung bei ihr wohnen?? Wäre der einfachste weg,
Ich wohne seit meinem 16 Lebensjahr nicht mehr zuhause und habe erst im Juni meinen Realschulabschluss gemacht.
Also zu meiner Mutter ziehen kann ich nicht.
Dann bleibt mir wohl nichts anderes übrig als Jobs zu suchen.
Tolle feste Jobs gibt es bei uns leider nicht, also werden es wohl mehrere sein müssen...
Danke trotzdem :)
Fangen wir mal mit der Leistungsfähigkeit der Mutter an. Das Einkommen von 2000€ ist zu bereinigen, d.h. es sind 5% abzuziehen. es bleiben 1900€. Des weiteren ist der angemessene Eigenbedarf von 1300€ und der vorrangie Unterhalt der minderjährigen Kindern von jeweils 297€ abzuziehen. Es bleibt ein maximaler Unterhaltsanspruch von 6€.
Die Berechnung beim BAB ist von davon aber unabhänig, da hier andere Zeiten für das Einkommen genommen werden.
Ob den Grunde nach Anspruch auf Unterhalt besteht ist nochmal eine andere Frage. Hier hängt es davon ab, ob sie bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben.
Danke, dann werde ich in diesem Fall keine Ausbildung machen. Nehme lieber 2-3 Jobs an. Das leben ist schon schwer genug, will meiner Mutter die uns den Aufenthalt in Deutschland ermöglicht hat nicht noch mehr zur last fallen und das leben erschweren.