Autoverkauf: Kann ich am Kaufvertrag etwas anfechten?

10 Antworten

das oben "privat an privat" steht, dieses wurde nicht einmal erwähnt bzw. mir mitgeteilt.

also wurde es doch erwähnt und man/n kann von dir als mündigem bürger doch erwarten, dass du dir einen vertrag durchliest, bevor du ihn unterschreibst?

Erst recht sollte man misstrauisch werden, wenn beim Händler die Frau als Verkäufer steht aber der Mann das KFZ verkauft, das riecht förmlich nach Umgehung der Garantie und Gewährleistung. Da wird nur ein Anwalt rechtliche Antworten geben können.

Ob da "privat an privat" steht, ist meiner Ansicht nach im Prinzip egal. Auch ein Privatverkäufer ist an die Gewährleistung gebunden - wenn er sie nicht ausschließt. Nur wenn im Vertrag steht, dass die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, hast du Pech gehabt. Ansonsten kannst du dich an den Verkäufer (bzw. die Verkäuferin) wegen der Gewährleistung wenden. Natürlich erst recht, wenn dieser Mangel schon vorher vorhanden war, dem Verkäufer bekannt und von diesem arglistig verschwiegen.

Hallo Ullulaki,

das würde ich nicht gleich so ohne weiteres verneinen, Verträge sind nicht immer alle wasserdicht und AGB`s erst recht nicht. Wenn du seine Frau nie gesehen hast, wer hat dann den Vertrag unterschrieben. Für mich sieht das so aus: Wenn ein Autohaus einen Wagen nicht im Namen der Firma verkauft, dann steht da normalerweise, im Kundenauftrag. Wenn die Frau des Chefs, dir persönlich den Wagen verkauft hätte, dann wäre es tatsächlich ein Privatverkauf. Aber der Chef der Firma tritt in deinem Fall als der Verkäufer auf und wenn er unterschrieben hat, ist das für mich kein Privatverkauf mehr und somit ist er für den jetzigen Schaden möglicherweise haftbar. Das würde ich von einem RA prüfen lassen.

Lg..

Man sollte schon lesen was man unterschreibt...

Der Ausschluss jeglicher Gewährleistung ist möglich, bezieht sich aber nicht auf arglistig verschwiegene Mängel. Wenn Du nachweisen kannst, dass der Mangel (bereits bei der Übergabe vorlag, d.h. der Verkäufer diesen erheblichen Mangel arglistig verschwiegen hat, kann man trotz Gewährleistungsausschlusses Mangelbeseitigung verlangen. Weitere Kosten muss der Verkäufer nur übernehmen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat (§ 444 BGB). Diesen Vorsatz müssen man ihm aber nachweisen.

Da in diesem Fall die Frau die "Verkäuferin" war, kann man ihm sicher auch grundsätzlich Betrug nachweisen (ich vermute dass das Fahrzeug nicht vorher auf sie angemeldet war). Sprich mal mit einem Anwalt.