Autoverkauf - Ärger mit Autoankäufer

10 Antworten

Da bist du auf einen alten Trick (ich kenn ihn schon 15 Jahre ohne etwas mit Gebrauchtwagenhandel zu tun zu haben) herein gefallen. Die beiden arbeiten zusammen und du bist ihnen in ihre Falle gegangen. Warum hast du nicht einfach gesagt "wer mir als erster das Geld bar auf den Tisch legt bekommt das Auto". Im Gebrauchtwagenhandel ist Barzahlung üblich, ausnahmsweise kann auch per Überweisung gezahlt werden. Erst wenn das Geld bei dir eingeht wird der Vertrag geschlossen/aktiv. Es ist unwahrscheinlich das die dich wirklich auf Zahlung verklagen aber sie werden dich sicher noch weiter unter Druck setzen es zumindest versuchen. Das Geschäft ist fest in Händen weniger libanesischer "Händler" (um den Begriff Gauner zu vermeiden)

Er hat deine Zusage zu einem Kaufvertrag. Diese Zusage war bindend. Den Kaufvertrag kannst du aber nicht mehr erfüllen, weil das Auto weg ist. Also mußt du die Leistung wegen Unmöglichkeit (§275 BGB) nicht mehr erbringen. Nach Wegfall der Leistungspflicht bleibt evtl. ein Anspruch auf Schadensersatz des Kaufinteressenten (§§283, 311 BGB). Wenn der Typ jetzt mit einem Zeugen kommt, dem er genau dieses Auto aufgrund deiner Zusage bereits verkauft hatte und an welchem Weiterverkauf er bspw. 1000€ verdient hätte, wirds eng.

Ich würde dir also dringend empfehlen, sofort ebenfalls einen Anwalt einzuschalten, falls von dem Händler tatsächlich noch was kommt.

Klingt für mich wie nach ner Masche.

Wenns hart auf hart kommt könnte es für dich sogar eng werden. Grundsätzlich besteht jetzt erstmal eine schriftlich Bestätigung von dir das du dem Händler das Auto verkaufen willst. Das diese dann nicht eingehalten wird ist telefonisch abgelaufen. Wenn man jetzt dem Händler eine Masche unterstellt, dann könnte er ja auch auf einmal "Zeugen" haben die beweisen dass das Gespräch danach anders abgelaufen wäre (also das mit Afrika bestreiten)

Dann wäre es - sofern es vor Gericht geht - eine Ermessensfrage des Richters. Könnte so oder so ausgehen.

Wenn man alle Fakten auf den Tisch legt ist es natürlich dann zudem noch schlecht das der 2. Händler mehr Geld geboten hat, so könnte ein Richter ja den Eindruck gewinnen das du dich nur nicht an den 1. Vertrag gehalten hast weil dir der 2. Händler mehr Geld geben wollte.

ich denke, das ist eine Masche. Aber warum hast Du die Anulierung nicht durch eine Mail bestätigt? Hast Du die Adresse beider Käufer, dann kannst Du über die Polizei möglicherweise eine Auskunft erhalten, ob diese zusammenarbeiten.

Gerrytobi 
Fragesteller
 19.07.2014, 11:04

Hallo, danke schon mal für die Antworten. Sicher hätte ich die absage mir schriftlich geben lassen sollen, aber man denkt leider in solchen Momenten nicht an alles. Nach Überlegung war das mit Sicherheit ein abgekartetes Spiel. Ich verkaufe aber vielleicht alle 10 Jahre einmal ein Auto und nicht täglich. Da kennt man diese Tricks leider nicht alle. Ich muß noch dazu schreiben das der 1. Händler immer mit unterdrückter Nr. angerufen hat und als der Anruf kam wegen dem Geld aus Afrika eine Handynr. angezeigt wurde. Der 2. Händler der das Auto dann auch kaufte, hat seine Telefonnr. angezeigt. Vielleicht kann man anhand der Nr. noch beweisen das es einen zusammen Hang zwischen den Händlern gab?

Gerrytobi 
Fragesteller
 19.07.2014, 11:15
@Gerrytobi

und ich habe ja vom 2. Händler nicht mehr Geld verlangt, obwohl ich mehr hätte bekommen können. Darf ich als Firma mit unterdrückter Nr. anrufen? Auch wenn ich etwas kaufen möchte? Ich habe ja auch Zeugen das sich der Anrufer der mir das mit dem Geld mitteilte sich als der erste Händler ausgab. Zählt das nicht?

Die beiden arbeiten zusammen, kann das sein? Warte mal ab. Die wollen Angst machen. Wenn du Zeugen hast, ist doch alles gut.

Daß der 1. von dem Gespräch mit Afrika nichts wußte, kann ja auch nicht sein. Falls er doch darauf besteht, daß es nicht stattgefunden hat, kommt dir das doch gelegen. Denn dann hat er den ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt (in 3 Tagen) nicht eingehalten. Oder passierte das innerhalb dieses Zeitrahmens?

Gruß S.