Autoverkauf - Ärger mit Autoankäufer
Hallo, ich habe einen 14 Jahre alten Transporter aus meiner Firma bei Mobile im Internet zum verkauf angeboten. Keine 10 min. später rief der erste Autohändler an und wir wurden uns über den Kaufpreis einig. Dann sagte er mir das er eine E-Mail senden werde, in der er alle Daten des Kaufes stehe und ich dies bestätigen sollte. Dies habe ich dann auch mit OK getan und die Mail zurück gesendet. Wir vereinbarten die Abholung für 3 Tage später. 2 Minuten nach dem 1.Telefonat meldete sich ein anderer Autohändler, ich sagte Ihm das der Wagen jetzt schon weg wäre. Er bot mir sogar 500€ mehr als der erste Händler, aber ich verweigerte den Verkauf mit der Begründung das ich zu meinem Wort beim 1. Händler stehe und deshalb den Wagen nicht wo anders hin verkaufen werde. Er gab sich damit zufrieden und wir beendeten das Gespräch. Eine gute halbe Stunde später bekam ich einen weiteren Anruf vom 1. Händler, wo mir gesagt wurde das er erst noch auf das Geld warten müsste das aus Afrika kommen sollte und das dies ca. 2-4 Wochen dauern könnte. Ich sagte Ihm darauf das ich das nicht möchte und ich das Auto an einen anderen Interessenten Verkaufen werde wenn sich einer meldet. Er zeigte sich einverstanden und für mich war die Sache mit dem 1. Händler erledigt. Später rief der 2. Händler nochmal an und ich verkaufte das Auto an Ihn und es wurde am nächsten Tag auch geholt und bezahlt. Jetzt meldete sich der 1. Händler wieder und wollte das Auto holen. Ich sagte Ihm das der Wagen bereits verkauft ist. Von einem Telefonat wo es um das Geld aus Afrika ging wusste er angeblich nichts mehr. Jetzt will er mich verklagen da ich mit Ihm per Mail eine Kaufbestätigung/Reservierung abgeschlossen habe und das Auto trotzdem verkauft habe. Ich habe sicherlich diese Bestätigung gegeben, aber als dann der 2. Anruf kam wo es um das warten auf das Geld aus Afrika ging und was für mich nicht akzeptabel war, war das Thema für mich damit erledigt und ich habe den Wagen wo anders hin Verkauft. Meiner Meinung nach ist dem 1. Händler kein Schaden entstanden. Ich habe mich auch nicht bereichert durch den Verkauf an den 2. Händler sondern das Auto für das selbe Geld wie mit dem 1. Händler besprochen verkauft. Wie sollte ich jetzt reagieren wenn sich wirklich der Anwalt des 1. Händlers meldet? Ich habe für alle diese Telefonate einen Zeugen der mit zuhörte. Wie ist eure Meinung zu dem Fall? Wäre über konstruktive Antworten sehr froh.
10 Antworten
Da bist du auf einen alten Trick (ich kenn ihn schon 15 Jahre ohne etwas mit Gebrauchtwagenhandel zu tun zu haben) herein gefallen. Die beiden arbeiten zusammen und du bist ihnen in ihre Falle gegangen. Warum hast du nicht einfach gesagt "wer mir als erster das Geld bar auf den Tisch legt bekommt das Auto". Im Gebrauchtwagenhandel ist Barzahlung üblich, ausnahmsweise kann auch per Überweisung gezahlt werden. Erst wenn das Geld bei dir eingeht wird der Vertrag geschlossen/aktiv. Es ist unwahrscheinlich das die dich wirklich auf Zahlung verklagen aber sie werden dich sicher noch weiter unter Druck setzen es zumindest versuchen. Das Geschäft ist fest in Händen weniger libanesischer "Händler" (um den Begriff Gauner zu vermeiden)
Er hat deine Zusage zu einem Kaufvertrag. Diese Zusage war bindend. Den Kaufvertrag kannst du aber nicht mehr erfüllen, weil das Auto weg ist. Also mußt du die Leistung wegen Unmöglichkeit (§275 BGB) nicht mehr erbringen. Nach Wegfall der Leistungspflicht bleibt evtl. ein Anspruch auf Schadensersatz des Kaufinteressenten (§§283, 311 BGB). Wenn der Typ jetzt mit einem Zeugen kommt, dem er genau dieses Auto aufgrund deiner Zusage bereits verkauft hatte und an welchem Weiterverkauf er bspw. 1000€ verdient hätte, wirds eng.
Ich würde dir also dringend empfehlen, sofort ebenfalls einen Anwalt einzuschalten, falls von dem Händler tatsächlich noch was kommt.
Klingt für mich wie nach ner Masche.
Wenns hart auf hart kommt könnte es für dich sogar eng werden. Grundsätzlich besteht jetzt erstmal eine schriftlich Bestätigung von dir das du dem Händler das Auto verkaufen willst. Das diese dann nicht eingehalten wird ist telefonisch abgelaufen. Wenn man jetzt dem Händler eine Masche unterstellt, dann könnte er ja auch auf einmal "Zeugen" haben die beweisen dass das Gespräch danach anders abgelaufen wäre (also das mit Afrika bestreiten)
Dann wäre es - sofern es vor Gericht geht - eine Ermessensfrage des Richters. Könnte so oder so ausgehen.
Wenn man alle Fakten auf den Tisch legt ist es natürlich dann zudem noch schlecht das der 2. Händler mehr Geld geboten hat, so könnte ein Richter ja den Eindruck gewinnen das du dich nur nicht an den 1. Vertrag gehalten hast weil dir der 2. Händler mehr Geld geben wollte.
ich denke, das ist eine Masche. Aber warum hast Du die Anulierung nicht durch eine Mail bestätigt? Hast Du die Adresse beider Käufer, dann kannst Du über die Polizei möglicherweise eine Auskunft erhalten, ob diese zusammenarbeiten.
und ich habe ja vom 2. Händler nicht mehr Geld verlangt, obwohl ich mehr hätte bekommen können. Darf ich als Firma mit unterdrückter Nr. anrufen? Auch wenn ich etwas kaufen möchte? Ich habe ja auch Zeugen das sich der Anrufer der mir das mit dem Geld mitteilte sich als der erste Händler ausgab. Zählt das nicht?
Die beiden arbeiten zusammen, kann das sein? Warte mal ab. Die wollen Angst machen. Wenn du Zeugen hast, ist doch alles gut.
Daß der 1. von dem Gespräch mit Afrika nichts wußte, kann ja auch nicht sein. Falls er doch darauf besteht, daß es nicht stattgefunden hat, kommt dir das doch gelegen. Denn dann hat er den ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt (in 3 Tagen) nicht eingehalten. Oder passierte das innerhalb dieses Zeitrahmens?
Gruß S.
Hallo, danke schon mal für die Antworten. Sicher hätte ich die absage mir schriftlich geben lassen sollen, aber man denkt leider in solchen Momenten nicht an alles. Nach Überlegung war das mit Sicherheit ein abgekartetes Spiel. Ich verkaufe aber vielleicht alle 10 Jahre einmal ein Auto und nicht täglich. Da kennt man diese Tricks leider nicht alle. Ich muß noch dazu schreiben das der 1. Händler immer mit unterdrückter Nr. angerufen hat und als der Anruf kam wegen dem Geld aus Afrika eine Handynr. angezeigt wurde. Der 2. Händler der das Auto dann auch kaufte, hat seine Telefonnr. angezeigt. Vielleicht kann man anhand der Nr. noch beweisen das es einen zusammen Hang zwischen den Händlern gab?