autounfall mit gemietetem anhänger / welche versicherung ist in anspruch zu nehmen

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Den Schaden am Fahrzeug des Nachbarn muß die Kraftfahrthaftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges übernehmen. Der Schaden am Anhänger wird von der Vollkaskoversicherung des Anhängers übernommen (SB?). Die Haftpflichtversicherung des Anhängers käme nur in Betracht für einige Schäden, die durch den Anhänger -z.B. aus dessen Betriebsgefahr - verursacht werden, wenn er nicht mit einem Zugfahrzeug verbunden ist, also wenn Du z.B. den Anhänger mit der Hand rangiert hättest.

Der Anhaenger hat auch eine Versicherung, aber eine Haftpflichtversicherung, wenn durch einen Fehler am Haenger etwas passiert. Hier hast DU einen Unfall gebaut, DU hast das verschuldet und DU hast fremdes Eigentum beschaedigt. Also bist auch DU dafuer verantwortlich. Die Haftpflichtversicherung deines Autos sollte evtl dafuer aufkommen.

Bobsie  09.11.2011, 19:21

Falsch, die Haftpflichtversicherung des Hängers ist dafür zuständig.

Ja - das ist vollkommen richtig. Der Schaden ist dem Zugfahrzeug zuzurechnen, so lange ein Anhänger sich noch mit dessen Energie bewegt - also auch, wenn sich der Anhänger während der Fahrt lösen sollte.

Etwas anderes ist es, wenn der Anhänger von Hand geschoben wird und dabei ein Schaden entsteht.

Die Haftplichtversicherung vom Anhänger muss zahlen, dafür ist sie da. Hast Du für die Anmietung des Hängers Geld bezahlt, muss die Versicherung so wie so bezahlen, hast Du den Hänger vom Kumpel geliehen, sieht das moralisch schon etwas anders aus.

suzisorglos  09.11.2011, 19:36

Leider falsch...