Autotür gegen andere Autotür durch Kollegen

5 Antworten

Leute Leute... ein Schaden der durch das betreiben / benutzen eines >kaftfahrzeuges verursacht wird ist ein Haftpflichtschaden im Sinne des Versicherungsrechtes. Du hast die Möglichlkeit diesen bei deinem Kumpel einzufordern oder einzuklagen wenn er das nicht regeln will oder kann. damit dürfte jedoch die Freundschaft erledigt sein. Du kannst versuchen diesen schaden bei der privathaftpflicht des freundes geltend zu machen aber ich sehe da eher schwarz .. Die Haftung liegt leider erstmal bei Dir als Versicherungsnehmer des Fahrzeuges. den Anspruch auf regellung des Verursachers..mußt Du dann einfordern.. Da aber eine solche Türe locker einige Hundert Euros kosten kann wenn man nur die Arbeitszeit bzw Lackierungskosten sieht wird Dein Kumpel sehr langsam aus der Wäsche schauen. Ich hoffe für Dich das Ihr Euch einigen könnt .. kleinschäden kann man an die versicherung zurückzahlen damit der Schadensfreiheistrabatt erhalten bleibt. Du solltest den Schaden mit Angabe des verursachers schnellstends an deine Haftpflicht melden.. damits keinen Ärger gibt und das schnell geregelt werden kann.. Joachim

mariusk3112 
Fragesteller
 21.10.2012, 21:05

Aber in der KFZ-versicherung sind doch nur die bestimmten Personen versichert. Wenn er mit meinem Auto gefahren wäre und etwas kaputt gemacht hätte, hätte auch niemand gezahlt. Und jetzt ist es das gleiche. Der Beifahrer hat etwas kaputt gemacht, der nicht Versichert ist. Insassen sind ja nur im Falle eines Unfalles und nicht im Schaden versichert?!

jloethe  21.10.2012, 23:09
@mariusk3112

Deine Meinung ist falsch Versichert ist der Betrieb des Fahrzeuges egal von wem Gefahren wird.. selbst wenn einer das auto klaut ist der schaden der mit dem Fahrzeug versichert wird erstmal versichert und zwar von deiner Versicherung.,. wie danach wenn der schaden erledigt ist dann der Versichererte sich sich sein Geld zurückholt ist ne andere Sache.. joachim

Haften muß zunächst dein Kollege. Da das aber dauern kann, wird sich der Geschädigte an deine Versicherung wenden und diese das Geld dann von deinem Kollegen einfordern.

Dein Kollege. Schließlich hat er die Tür gegen das andere Auto gestoßen.

DerHans  22.10.2012, 20:28

Dem Geschädigten ist das vollkommen egal, er weiß dass er von der KFZ-Versicherung sein Geld bekommt. Wie hier Fahrer und Beifahrer untereinander klar kommen, kann ihm vollkommen gleich sein.

er als verursacher

ist definitiv kein kfz-haftpflichtschaden

verursacher haften in deutschland btw immer

wenn er dein auto fährt, er fährt einem rein, zahlt das zwar deine versicherung dann erstmal

aber du kannst es dir von ihm als verursacher zurückklagen, die steigerung etc

Kaen008  21.10.2012, 11:06

Wieso ist es definitiv kein kfz-haftpflichtschaden?

MigrantInnen  21.10.2012, 14:32
@Kaen008

weiß nicht, kommt mir so vor.^.

definitiv war bissel zu hart gewählt^^

DerHans  22.10.2012, 20:29
@MigrantInnen

Das Ein- und Aussteigen gehört nun mal zum Betrieb eines KFZ dazu

Das ist eindeutig ein KFZ-Schaden. Ein- und Aussteigen gehört zum Betrieb eines KFZ. Außerdem bist du scheinbar zu nahe an da andere Fahrzeug heran gefahren. Und du hast deine Sorgfaltspflicht als Fahrer versäumt, die Fahrgäste darauf hinzuweisen.

mariusk3112 
Fragesteller
 21.10.2012, 20:33

Wir standen schon. Dann kam erst das Auto hinzu.

DerHans  22.10.2012, 20:27
@mariusk3112

Trotzdem ist der Fahrer verantwortlich, wenn die Mitfahrer die Tür öffnen.