Autotür eines Freundes beschädigt, wer zahlt?

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Den Schaden am Zaun reguliert die Kraftfahrthaftpflichversicherung für das Auto des Freundes. Den Schaden am eigenen Fahrzeug kann nur die Vollkaskoversicherung übernehmen.

Der von Dir beschriebene Schaden fällt jedenfalls nicht unter den Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung. Hast Du den Schaden schuldhaft verursacht, bist Du allerdings trotzdem schadenersatzpflichtig.

realmadrid09rk 
Fragesteller
 03.06.2012, 22:34

Nein wie gesagt es war dunkel und ich habe den Zaun nicht bemerkt. Die Autotür vom freund ist auch zich mal leichter als die Autotür meines Vaters, deswegen habe ich ausversehen zu dolle gezogen...

Vollkaskoversicherung hat nicht jeder oder? Dh. wenn ich das bzw. mein Vater nicht hat muss ich zahlen?

Menuett  04.06.2012, 19:26

Selbstverständlich würde das die Privathaftpflichtversicherung zahlen. Wenn er denn eine hat.

Nordmann2000  05.06.2012, 23:00
@Menuett

Es kommt doch ganz auf die Umstände an.

DerHans  07.06.2012, 17:46
@Menuett

Wenn du denkst, dass die PH selbstverständlich zahlen würde, zeigt das nur dass du davon keine Ahnung hast.

Hallo Wenn dein Vater eine Privathaftpflichtversicherung hat, in der die Kinder bis zum 18. Lebensjahr, oder eine sogenante Familienhaftpflichtversicherung hat, so müsste diese den Schaden an der PKW-Tür tragen. Denn du warst ja nicht der Fahrer, und auch nicht der Besitzer des PKW. Somit trifft hier nicht zu, das die private Haftpflichtversicherung bei Schäden Im Zusammenhang Kraftfahrzeugen keine Leistungen bringt. Bei der Vollkasko besteht die Frage zu welchen Konditionen. denn meistens hat man eine Selbsbeteiligung dabei, die bei 150,- € beginnt, und die müsste ja erst einmal bezahlt werden. Und laut Schilderung ist der Schaden ja nicht so groß. Auch den Schaden am Zaun müsste die private Haftpflicht übernehmen, vorrausgestzt es besteht eine Haftpflichtversicherung wie oben angeführt. Zahlt den Zaunschaden die Fahrzeughaftpflicht, so steigt ja die SF des Fahrers mit an, und er hat ja mit dem Schadenshergang nichts zu tun.

Das ist ein Schaden beim Ein- und Aussteigen. Das gehört zur Betriebsgefahr und wäre nur über eine Vollkaskoversicherung abgedeckt.

Du (dein Vater) kannst es ja der Versicherung melden. Aber zahlen wird die nicht.

Es kommt drauf an: Warst Du Fahrer des Fahrzeuges und hast demnach die Fahrertür geöffnet? Dann kann der Schaden am Zaun tatsächlich nur über die Kfz-Haftpflichtversicherung und der Schaden an der Fahrzeugtür nur über die Vollkaskoversicherung reguliert werden.

Warst Du allerdings nur Beifahrer und ist der Schaden mit der Beifahrertür verursacht worden, dann ist der Schaden (und zwar sowohl der Schaden am Zaun als auch am Fahrzeug) über die Privat-Haftpflichtversicherung gedeckt. Grund: Als Beifahrer warst Du ja nicht derjenige, der das Fahrzeug betrieben hat. Voraussetzung ist natürlich, dass Dein Vater eine Familien-Haftpflichtversicherung hat, in der Kinder mitversichert sind.

Haben deine Eltern für dich eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen, gibt es eine Möglichkeit.Ein Zaun kann jedoch nicht mehr als einen oberflächlichen Kratzer verursachen.

realmadrid09rk 
Fragesteller
 03.06.2012, 22:30

Nein wie gesagt für mich nicht. ber da ich doch 17 bin läuft das doch über die Versicherung meines Vaters oder? Ja die farbe wurde abgekratzt aber nnur ein ganz kleines bisschen.

kaesefuss  03.06.2012, 22:36
@realmadrid09rk

Suche dir die Unterlagen von deinem Vater raus um dich zu überzeugen, dass er dich wirklich nicht als Familienmitglied mit versichert hat. Kostet nicht mehr, aber das Kind muss erwähnt sein.

Menuett  04.06.2012, 19:29
@realmadrid09rk

Es wäre sehr ungewöhnlich, wenn Dein Vater nur eine Haftpflicht für sich selbst hätte. Vermutlich existiert eine Familienhaftpflicht. In dieser wärst Du bis zum Abschluss der 1. Berufsausbildung mit versichert, auch wenn Du nicht mehr zu Hause wohnst. Zumindest in einer guten.

DerHans  07.06.2012, 17:49
@kaesefuss

Wenn es sich nicht um eine Singele-Police handelt (die ja wohl Quatsch wäre) ist immer die gesamte Famile versichert. Minderjährige sowieso. Volljährige, die sich noch ununterbrochen in der Ausbildungsphase befinden. Eine Namensnennung ist nur erforderlich, wenn ein nicht verheirateter Lebenspartner mit versichert sein soll. Auch das kostet keineswegs mehr.