Autospiegel kaputt gemacht ?
Anzeige gegen Sachbeschädigung Autospiegel kaputt
Ich war am tag sehr angetrunken als ich von einkaufen zurück kam
Hielte. Mich ein Streifenwagen an Und ich musst mein perso abgeben es auto spiegel hätte ich zertreten es gibt eine Zeugin die sagt das ich das getan habe' aber ich bin da nur vorbei gegangen was mach ich jetzt ich bin unbestraft komplett
5 Antworten
Wenn ich so lese was Du schreibst, scheinst Du immer noch sehr angetrunken zu sein....
Eigentlich steht es Aussage gegen Aussage. Aber auch ein Richter ist "nur" ein Mensch. Du bist bereits vorbelastet.
Man sagt auch: "Für schuldig befunden." An dem Wortlaut hörst Du schon, dass es manchmal auch Ermessenssache des Richters ist.
Es besteht also durchaus ein gewisses Risiko, dass Du Dich dafür verantworten musst. Einen guten Anwalt solltest Du Dir schon besorgen.
Du warst sehr angetrunken und weißt noch genau, was du getan bzw. nicht getan hast?
Ich denke, dass du vor Gericht keine Chance hast. Vielleicht wird auf Vollrauschtat erkannt.
Einzige Möglichkeit: Du findest einen glaubwürdigen Zeugen, der dich entlastet.
Es steht nicht Aussage gegen Aussage, da die Staatsanwaltschaft klagt und einen Zeugen hat. Wenn du selbst keinen Zeugen hast, dann wirst du wohl zu einer Geldstrafe oder einer Bewährungsstrafe verurteilt. Dazu kommen noch die Gerichtskostenund die Reparatur des Spiegels.
Pech gehabt , suche du einen Zeuge der deine Aussage bestätigt das du nicht war
Es steht Aussage gegen Aussage und du bist unschuldig, bis die schuld bewiesen ist. Gibt es nicht mehr zeugen, die vllt auf deiner Seite stehen?
Nichts das ich wusste es war nur die eine zeugin
Vllt solltest du alle erschießen und dich dann verstecken, bis die cops nicht mehr hinter dir her sind ;)
Nein, mach dir keine sorgen. Glaube kaum, dass daraus eine größere Sache wird. Notfalls außergerichtlich klären und die Versicherung zahlen lassen
Welche versicherung sollte denn so etwas zahlen?
Es ist IMMER eine Ermessenssache des Richters.
§ 261 StPO - Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung
"Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung."