Autoschaden durch kleinkind

20 Antworten

Hallo,

der Fall ist relativ einfach und es gibt ein paar Möglichkeiten:

Als erstes muss geklärt werden, ob die Aufsichtspflicht der Eltern verletzt wurde. Wenn nein, kann theoretisch niemand haftbar gemacht werden nach deutschem Recht, aber es gibt trotzdem eine Möglichkeit, den Schaden bezahlt zu bekommen. Wenn ja, zahlt die Haftpflichtversicherung der Eltern, da die aufsichtspflichtverletzung zu dem Schaden geführt hat (daher bei dem Formular der Versicherung NIEMALS pauschal sagen "nene, Aufsichtspflicht habe ich nicht verletzt, weil das ist ja etwas schlechtes" ^^)

Wenn wir jettz davon ausgehen, dass die Aufsichtspflicht der Eltern NICHT verletzt wurde, gibt es wiederum zwei Möglichkeiten: 1.: in der privaten Haftpflichtversicherung sind Schäden nicht deliktfähiger Kinder eingeschlossen (gibt es auch in sehr günstigen Policen und sollte bei Eltern IMMER eingeschlossen sein, allein um des Friedens Willen in der Nachbarschaft!!!). In diesem Fall zahlt die Haftpflichtversicherung auch, wenn keine aufsichtspflichtverletzung vorliegt (Erinnerung: gibts eine Verletzung der Aufsichtspflicht, zahlt ja sowieso die Haftpflicht ^^) 2.: Die nicht deliktfähigen Kinder sind nicht eingeschlossen UND es gab keine Aufsichtspflichtverletzung... In dem Fall haftet die Versicherung nicht, aber auch ihr habt nichts zu bezahlen. Im Rahmen der "passiven Rechtsschutzfunktion" wird die Versicherung den Anspruch für euch abwehren. Das ist in jeder privaten Haftpflichtversicherung enthalten, wenn Sie nur annähernd aktuell ist ;)

Ich hoffe, dass ich Dir ein wenig helfen konnte.

Liebe Grüße vertrauen-leben

Die Eltern müssten nur zahlen, wenn du ihnen die Verletzung ihrer Aufsichtspflicht nachweisen könntest. Das ist sehr schwierig, und eine private Haftpflichtversicherung wird sich auf die Abwehr deines Schadens konzentrieren. Deine eigene Haftpflicht hättest du mit dem Zusatz "Forderungsausfall" abschließen können. Die zahlt genau in solchen Fällen, bei einem Schaden durchDritte, die dann aber entweden zahlungsunfähig sind, oder haftungsunfähig, wie das Kind. Das kostet ca 15 - 20 € im Jahr als Zusatzprämie

kwgtbw  04.04.2010, 08:58

Diese Zusatzversicherung für die Privathapftlicht spring meines Wissens aber nicht bei Verkehr-Auto-Schaden ein. Hier nützt wohl nur die Auto-Vollkasko.

enrico1979  04.04.2010, 18:37
@kwgtbw

@kwqtbw: Vollkasko hilft, ABER das ist ja nicht das Thema - schließlich geht es um die Haftung der Familie/des Kindes. Bei dieser Schadenbeschreibung kann man durchaus in bestimmten Fällen an die Haftpflicht herantreten, wie in meiner Antwort weiter unten beschrieben ^^

EDa Deine Versicherung nicht zahlen muss, muss die Person bezahlen die den Schaden verursacht hat. Da diese Person noch nicht geschäftsfähig ist muss der Erziehungsberechtigte für den Schaden aufkommen.Egal ob der versichert ist oder nicht. So einen Fall regelt das Gesetz des Landes Deutschland. Halte Dich an die Eltern denn es ist Quatsch das Du auf dem Schaden sitzen bleibst. Verursacherprinzip - man kann den Eltern die Aufsichtspflichtverletzung immer nachweisen, die ist schon dadurch gegeben das das Kind den öffentlichen Verkehrsraum benutzt hat, anders wäre es wenn es auf einem Privatgelände passiert wäre, z.B. Bauernhof.

Reinhards  04.04.2010, 09:28

falsch!

Eine Person, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist nicht deliktsfähig § 828 BGB. Sie ist also für einen fahrlässig oder vorsätzlich angerichteten Schaden nicht verantwortlich und kann somit auch nicht haftbar gemacht werden. Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für einen fahrlässig verursachten Schaden nicht verantwortlich, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn anrichtet. Wer das 7. bzw. 10., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er einem anderen zugefügt hat, nicht verantwortlich, wenn er beim Begehen der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hatte (§ 828 BGB).

Kleinkinder (unter 7 Jahren ) sind in keinem Falle haftbar. Vieleicht die Eltern, wenn diese Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Dazu musst Du den Beweis erbringen was bestimmt schwer ist. Du kannst natürlich die Forderung aufstellen damit die Eltern das Ihrer Privathaftpflicht-VS mitteilen können. Die VS prüft dann ob die Forderung zu recht besteht und Bezahlt oder wehrt die Forderung ab. Sollten die Eltern keine PHV-VS haben hoffe ich das Du selber eine mit Forderungsausfalldeckung hast, dann kann der Schaden darüber beglichen werden. Besteht diese auch nicht bleibt Dir nur der Klageweg (es gilt das BGB), ob Du das wirklich wllst?