Autopanne nicht abgesichert Folgen?

Hier das Schreiben - (Auto, Auto und Motorrad, Führerschein)

6 Antworten

Schwierig, ich würde sagen es ist ein A-Verstoß.

Laut FeV A-Verstoß gegen das StGB:

...
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Entfernen vom Unfallort
usw.

Damit also eine verlängerte Probezeit.
Ob du jetzt deinen Führerschein verlierst kann dir keiner sagen weil keiner deine Punktehistorie kennt. Alleine durch diesen Vorfall würde ich sagen nein.

Da du bereits eine verlängerte Probezeit hattest kriegst du eine Verwarnung und eine Empfehlung einer MPU, ist aber freiwillig.

Wenn das jetzt die dritte Verlängerung wird sieht es aber schlimmer aus.

JessBlack 
Fragesteller
 18.03.2019, 16:20

Habe bereits verlängerte probezeit und 1 punkt, aber habe das gefunden A-Verstoß in der verlängerten Probezeit Verwarnung & Empfehlung der Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung also passiert nix nur eine verwarnung und das eben zahlen oder?

Mthrlovermerg  18.03.2019, 16:23
@JessBlack

Wie gesagt, wenn das deine erste verlängerte Probezeit ist dann ist alles gut.

Dann musst du eben nur die Strafe zahlen und die Probezeitverlängerung halt.
Aber ob das ein A oder ein B Verstoß ist.. echt schwierig. Ich hätte gesagt A-Verstoß, man kanns vielleicht aber auch als B-Verstoß argumentieren.

Wenn du ne Rechtsschutzversicherung hast kannste dich mal an einen Verkehrsanwalt wenden für ein Erstgespräch, ist vielleicht ein wenig seriöser und genauer als gutefrage.

JessBlack 
Fragesteller
 18.03.2019, 16:25

Ja aber ob a oder b verstoß ist doch dann egal es passiert dann noch nichts selbst in der Probezeit Verlängerung oder mir gehts nur ob mein führerschein weg is egal ob a oder b verstoß?

Mthrlovermerg  18.03.2019, 16:34
@JessBlack

Ne, so oder so ist dein Führerschein nicht weg, der bleibt erstmal bei dir.

Geht nur noch drum ob sich die Probezeit nochmal verlängert oder nicht.

JessBlack 
Fragesteller
 18.03.2019, 16:41

Die ist doch schon verlängert bei mir mensch und wenn dann noch ein a oder zwei b verstöße passieren wird nix nochmal verlängert es gibt eine verwarnung und empfehlung für den psychologen meine frage war aber nur ob ich ganz sicher den führerschein behalten kann

Mthrlovermerg  18.03.2019, 16:48
@JessBlack

Ach, warte du hast recht. Ich war der Meinung, dass die Probezeit nochmal verlängert wurde, sorry.

Und nochmal, ja du darfst den Führerschein behalten. Den kriegst du dann erst beim nächsten A-Verstoß abgenommen.

JessBlack 
Fragesteller
 18.03.2019, 16:54

Vielen lieben herzlichen Dank für die Antworten

Caarinaa111  18.03.2019, 18:45

Das war aber kein Unfall da niemand geschädigt wurde sondern sie nur selbst stecken geblieten ist, und eine Strassenverkehrsgefährdung erst recht nicht.

Mthrlovermerg  19.03.2019, 09:44
@Caarinaa111

Wie wurde denn der Straßenverkehr nicht gefährdet wenn ein Fahrzeug mitten auf der Straße ohne Licht und ohne Warndreieck stehen gelassen wurde?

Dazu kommt eben noch der Schnee der sowieso die Sicht beeinschränkt, da stellt ein Fahrzeug um 4 Uhr morgens definitiv eine Gefährdung dar.

Caarinaa111  19.03.2019, 15:09
@Mthrlovermerg

Ich sehe es allenfalls als Behinderung aber bei weitem noch nicht als Gefährdung.

Mthrlovermerg  19.03.2019, 15:14
@Caarinaa111

Gut, da gehen die Meinungen nun mal außeinander. Ist ja alles Interpretationssache. Und wir waren auch nicht vor Ort, vielleicht ist es im Schreiben überdramatisiert dargestellt, wer weiß.

Tatbestandsnummer 115606
Sie beleuchteten Ihr liegen gebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht mit der vorgeschriebenen Lichtquelle und gefährdeten +) dadurch Andere.
§ 15, § 17 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 66 BKat; § 19 OWiG
60 € Bußgeld (+28,50 € Kosten)
1 Punkt
B-Verstoß

Die Gefährdung wurde im Schreiben erklärt.

Da es ein B-Verstoß ist, gibt es keine Probezeitmaßnahmen (ich nehme an, dass du noch keinen B-Verstoß auf dem Konto hast).

JessBlack 
Fragesteller
 18.03.2019, 15:59

Ja herrlich vielen vielen Lieben Dank endlich eine vernünftige Antwort.

JessBlack 
Fragesteller
 18.03.2019, 16:01

Habe schon verlängerte Probezeit um zwei kahre aber da passiert ja dann erst was bei zwei b verstößen oder einem a verstoß also sollte nichts pssieren auser eben busgeld und das ist sicher nicht arg viel teurer bin in der ausbildung und zahle meine miete und das auto allein

AntonAntonsen  18.03.2019, 16:10

Eventuell könnte man versuchen, die Gefährdung weg zu bekommen. Diese müsste nämlich konkret und nicht nur abstrakt sein. Im Freitext steht ja nur, dass Fahrzeuge ausweichen mussten. Das ist lediglich eine Behinderung, aber keine Gefährdung. Ohne Gefährdung wären es nämlich nur 30 € (+28,50 € Kosten) und kein Punkt sowie kein B-Verstoß (auch kein A-Verstoß).

Bei dem Schreiben dürfte es sich ja erstmal um einen Anhörungsbogen handeln. Ich würde mich derart äußern, dass du den Verstoß zugibst, aber ohne die Gefährdung. Eben mit der Begründung, dass ein Ausweichen nur eine Behinderung und keine Gefährdung ist.

JessBlack 
Fragesteller
 18.03.2019, 16:11

Okay also dann schreib ich das so rein wie du jetz gesagt hast und dann? Aber mein führerschein bin ich ja dann nicht los weil es ja nur ein b verstoß ist und auch in der verlängerten probezeit erst ab zwei b verstößen nochmal etwas passiert oder

JessBlack 
Fragesteller
 18.03.2019, 16:13

Ja abee gefährdung meinen die glaub das es nachts war um 4:36 ohne licht

AntonAntonsen  18.03.2019, 16:19
@JessBlack

Dein Führerschein ist nicht in Gefahr.

Wie ich bereits schrieb, muss die Gefährdung "konkret" und nicht "abstrakt" sein. Das bedeutet, es reicht nicht, dass nur die Möglichkeit besteht, dass jemand gefährdet werden könnte, sondern es muss tatsächlich jemand gefährdet worden sein. Und das ist eigentlich erst dann der Fall, wenn es fast zum Unfall gekommen wäre, wobei es mehr oder weniger nur vom Zufall abhing, ob es tatsächlich zum Unfall kam. Das geht zumindest aus der Beschreibung des Textes in dem Schreiben nicht hervor.

Ob die Behörde das dann auch so sieht oder die Gefährdung aufrecht erhält wird man sehen. Wenn du dich so äußerst wie beschrieben kann dir jedenfalls kein Nachteil entstehen. Weder wirst du eine höhere Strafe erhalten noch erhöhen sich die Verfahrenskosten.

JessBlack 
Fragesteller
 18.03.2019, 16:16

A-Verstoß in der verlängerten Probezeit Verwarnung & Empfehlung der Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung das gleiche gilt für zwei b verstöße also passiert dann nichts oder nur das bußgeld zahlen?

AntonAntonsen  18.03.2019, 16:20
@JessBlack

Ich zitiere mich selbst:

Da es ein B-Verstoß ist, gibt es keine Probezeitmaßnahmen (ich nehme an, dass du noch keinen B-Verstoß auf dem Konto hast).
JessBlack 
Fragesteller
 18.03.2019, 16:22

Also das mit dem führerschein ist sicher! Und das es nicht teurer als 60€ wird? Tut mir echt leid wenn ich nerve hab nur so furchtbar angst

JessBlack 
Fragesteller
 18.03.2019, 16:23

Doch ich habe doch schon eine verlängerte Probezeit und ein Aufbauseminar hinter mir. Und einen Punkt.
Aber ich habe das gefunden: „A-Verstoß in der verlängerten Probezeit Verwarnung & Empfehlung der Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung“ also werd ich nur verwarnt oder?

AntonAntonsen  18.03.2019, 16:39
@JessBlack

Noch mal:

  • 60 € Bußgeld (bzw. 30 € bei erfolgreicher Äußerung)
  • 28,50 € Kosten
  • 1 Punkt (entfällt bei erfolgreicher Äußerung)

Sonst nichts.

JessBlack 
Fragesteller
 18.03.2019, 16:42

Ja und halt die verwahrnung und empfehlung an dem psychologiachen gutachten teilzunhemen oder? Weil ich ja schon vor nem halben jahr einen a verstos hatte und probezeitverlängerukg um 2 jahre

AntonAntonsen  18.03.2019, 16:48
@JessBlack

Nein, das gibt es nur, wenn du nach deinem letzten Verstoß erneut einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begangen hättest. Dieser Verstoß ist aber jetzt der erste B-Verstoß. Daher gibt es keine Verwarnung / Empfehlung zur Teilnahme an einem verkehrspsychologischen Beratungskurs.

JessBlack 
Fragesteller
 18.03.2019, 17:14

Und woher hast du diese tatbestandsnummer? Ich find die in dem brief gar nicht

JessBlack 
Fragesteller
 18.03.2019, 17:17

Wow das steht da ja tatsächlich also hab ich nicht mal ne verwarnung das ist die kompetenteste antwort die ich je erhalten habe vielen dank

Caarinaa111  18.03.2019, 18:43

Ich denke wie Anton das es da maximal 30€ Verwarnungsgeld gegen dürfte.

Eine Gefährdung ist da nicht wirklich gegegeben, denn wenn es da solche Scheeverwehungen gab, konnte ja eh niemand so schnell fahren das er nicht haette ausweichen können.

Falls sie dir wirklich eine Gefährdung anhängen wollen, würde ich auf jeden Fall Widerspruch einlegen und und die Sache notfalls vorm Amtsgericht verhandel lassen.

Also mach dir erstmal keine Sorgen.

Hallo,

auf dem Bogen steht doch, das du zum Sachverhalt schriftlich Stellung nehmen sollst.

Das solltest du aber nicht schreiben:

 "In der Panik habe ich das Auto verlassen".

Bis jetzt handelt es sich noch um ein Verwarnungsgeld.

Solltest du dem Schreiben nicht nachkommen, wird die Behörde tätig, und es wird dann ein Bußgeld daraus.

Gruß

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
JessBlack 
Fragesteller
 18.03.2019, 16:10

Ja was soll ich dann schreiben also meine angaben zur person und sind sie der verantwortliche ja oder? Und dann was passiert dann

premme  18.03.2019, 16:27
@JessBlack

Hallo,

die dir gestellten Fragen solltest du schon beantworten.

Verantwortlicher bist du ja auch.

Nun Stellung zum Sachverhalt.

Du solltest versuchen keine dich belastenden Sachen zu schreiben.

Ich könnte mir z.B folgendes vorstellen:

" Nachdem mein Fz stehengeblieben war, und ich feststellte, das nicht`s mehr funktionierte, stieg ich aus, um mein Fz, mittels Warndreieck, abzusichern.

In diesem Moment hielt ein Fz neben mir, und die Fahrerin rief mir zu, das ich, Aufgrund der Umstände (Wetter, Dunkelheit usw.) von der Autobahn runter sollte.

Da mir Ihre Worte einleuchteten, vergaß ich mein Warndreieck aufzustellen und wir fuhren von der Autobahn.

Von Zuhause rief ich sofort beim ADAC an.

Ich weiß, das Verlassen war ein Fehler, aber ich war doch sehr erregt".

PS: Bitte keine aufgeregten Beiträge anderer User, wie geschrieben, nur so ein Gedanke.

Hat eigentlich mit diesem aktuellen Vorfall nicht`s zu tun.

Gruß

JessBlack 
Fragesteller
 18.03.2019, 16:47

Ja aber icj muss ja nur ja ankreuzen und nichts begründen mir geht es nur darum ob ich den führerschein behalten kann hallo?

premme  18.03.2019, 17:35
@JessBlack

Meine Güte,

wir sind im Bereich Ordnungswidrigkeit.

Du kannst natürlich alles hochpumpen, bis ein Richter darüber befindet.

Fülle den Bogen richtig aus, bezahle dann das Vw-geld, uns alles ist OK.

Ach so, lerne daraus.

Gruß

Gruß

Da dort mehrmals "Ordnungswidrigkeit" und nicht "Straftat" genannt wird, denke ich, du wirst ein Bußgeld bekommen. Aber ich bin kein Rechtsexperte.

Das nächste mal vielleicht nicht dein Fahrzeug unbeleuchtet auf einer Straße stehen lassen..

JessBlack 
Fragesteller
 18.03.2019, 15:50

Ja ich hatte in dem Moment stress mit freund angst ums auto war einfach überfordert

Highlands  18.03.2019, 16:34
@JessBlack

Wenn jemand mitten in der Nacht ein unbeleuchtetes und ungesichertes Fahrzeug auf der Straße stehen lässt und das mit "Überforderung" entschuldigt, hätte ich erhebliche Zweifel an der geistigen Reife und der Eignung, ein Kraftfahrzeug zu führen. Wenn ich Richter wäre, würde ich Dir den Führerschein abnehmen und Dich erst mal zur MPU schicken. Sorry wenn das hart klingt, aber es ist so.

Stell Dir mal vor, jemand wäre in Dein unbeleuchtetes Fahrzeug reingeknallt und es hätte Verletzte oder gar Tote gegeben ??

JessBlack 
Fragesteller
 18.03.2019, 16:45

Ja also passiert jetz nichts oder busgeld und das wars?
Und jeder fährt ja mit licht und eh langsam wenn so schnee hatte man hat es ja gesehn und hätte links überholen können

Was steht denn noch auf dem Zettel - da drüber meine ich?

Da steht doch normalerweise schon drauf, was du zahlen musst...

JessBlack 
Fragesteller
 18.03.2019, 15:55

Nein steh nix da steht mein name und adresse kann mal jemand vernünftige antworten verlier ich den führerschein oder nicht

FataMorgana2010  18.03.2019, 16:02
@JessBlack

Mal ganz ruhig, ja? Glaubst du, du bekommst bessere Antworten, wenn du uns anpflaumst?

Also. Da stehen ja diverse Paragraphen aus der Straßenverkehrsordnung drauf, gegen die du verstoßen hast. Jeder dieser Verstöße ist mit einer Geldbuße belegt, liegt im Einzelnen immer so rund 30 Euro. Wahrscheinlich bekommst du insgesamt eine Strafe von insgesamt rund 100 Euro. Du musst jetzt den Bogen ausfüllen und zurücksenden (dabei gibt es aber keinen Grund, sich zur Sache zu äußern, aber deine Daten musst du bestätigen).

Dann bekommst du den Bescheid, den zahlst du schnell und alles ist gut. Wahrscheinlich gibt es einen Punkt. Wenn das dein erster Verstoß ist, dann hast du nix weiter zu befürchten.

JessBlack 
Fragesteller
 18.03.2019, 16:15

Ich habe bereits eine verlängerte probezeit. Aber habe das gefunden A-Verstoß in der verlängerten Probezeit Verwarnung & Empfehlung der Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung also werd ich nur verwarnt oder