Auto zulassen - Eigentümer und Halter
Hallo zusammen. Meine Freundin und ich haben uns ein Auto vom Händler (Tageszulassung) gekauft.
Ich habe den Vertrag unterschrieben. Wird der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung II) jetzt direkt auf mich aufgemacht und vom Autohaus übergeben? Oder macht das die Behörde? Der Wagen soll auf meine Freundin zugelassen werden, sie soll also Halter sein.
Was muss sie bei der Zulassungsstelle beachten? (ich bin nicht dabei...)
Danke und Grüße
6 Antworten
Sie sagt dort einfach, dass sie den Wagen auf sich zulassen möchte und legt ihren Ausweis vor. Falls das Autohaus das mit der Anmeldung erledigt, solltet ihr das zuvor dort klären.
Wenn sie die Zulassungsstelle selbst aufsucht und dort ihren Ausweis vorlegt, wird sie auch in den Brief eingetragen.
Wer meldet den Wagen um? die Werkstatt, dann must du dieser Genau diese Daten von deiner Freundin geben, wer das KFZ kauft ist egal.
Sie braucht Ausweis, Versicherungsnachweis usw: http://www.zulassung-ulm.de/ummeldung-eines-fahrzeugs-bei-halterwechsel.php
Hey Bantarar,
wer wird denn Versich.nehmer von dem Auto? Diese Person muß eine Versich.bestätigung ihres Versicherers, die sog. eVB-Nr. (7-stelliger Code als Versich.bestätigung zur Zulassung erforderlich) anfordern und bei der Zulassung vorlegen.
Neben dem Personalausweis und der Zulassungsbescheinigung Teil 2 benötigt ihr noch eine Einzugsermächtigung für die Hauptzollstelle wg. der Kfz-Steuer bzw. die SEPA-Kontoverbindung.
Gruß siola
Moin, du hast den Kaufvertrag unterschrieben.
Ihr bestimmt selbst wer Halter werden soll, das macht nicht die Behörde. Jedoch geht die Behörde davon aus, daß deine Freundin Halter werden will, sie steht ja vor dem Schalter. Willst du Halter werden, weil du den Vertrag unterschrieben hast, dann benötigt deine Freundin eine Vollmacht von dir.
Zur Versicherung: Am günstigsten ist es, wenn Halter und Versicherungsnehmer identisch sind. (siehe Antwort von Siola)
eigentümer (wer den vertrag unterschrieben hat) muss nicht der halter sein (dieser ist wichtig nur wg. der steuer), das autohaus kann keine zulassung selbst vornehmen, ein angestelltzer muss zur zulassungsstelle laufen und braucht die vollmacht dafür, also deine freundin kann problemlos als halterin eingetragen werden, auch der versicherungsnehmer muss nicht der halter sein. deine freundin kann natürlich selbst das auto zulassen, was gebraucht wird steht im internetinfo der zuständigen zulassungsstelle
Okay, und wie funktioniert das mit dem Brief? Wer wird dort eingetragen? Macht das das Autohaus? Oder auch die Zulassungsstelle?