Auto verkauft - Nach 500 KM Getriebe defekt

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Oha, da frag lieber einen Sachverständigen oder Anwalt. Vielleicht wendest du dich sogar an Mobile.de. Die Antworten hier gehen sicher in die verschiedensten Richtungen. Meine wäre: Der Typ war da, hat das Auto besichtigt und sogar probegefahren. Dann hat er es mit einem sauberen Vertragsabschluss gekauft. Ich meine, da kann er machen was er will, du bist im Recht. Woher soll bitte das 14tägige Umtauschrecht kommen? Wenn das nicht Vertragsbestandteil ist, kann er sich darauf nicht berufen, denke ich. Gekauft, wie gesehen. Er hat das Auto jetzt eine Woche gefahren, wer garantiert, dass er den Schaden nicht sekbst verursacht hat?

Erstens: Soweit Dir der Schaden nicht bekannt war oder bekannt sein musste, und Du ihn nicht arglistig verschwiegen hast, bist Du problemfrei.

Zweitens: ES GIBT KEIN 14-TÄGIGES UMTAUSCHRECHT!!! Der Typ sondert Blödsinn ab.

Wenn Du nicht arglistig getäuscht hast, hat der Käufer einfach Pech gehabt. Sowohl juristisch als auch moralisch bist Du dann auf der sicheren Seite, und Dein Angebot einer Beteiligung mit 200 Eur ist großzügig.

Soll er zum Anwalt gehen. Da wird er keinen Erfolg haben (der Anwalt auch nicht).

da  kann  auch ein Anwalt  nichts  machen. Im Vertrag  steht :  ...."Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft....  "   Und  Der  Käufer  hat  dafür  unterschrieben. Du  musst weder  etwas  zur Reparatur  zuzahlen  noch das Fahrzeug  zurücknehmen.

Hallo zusammen,

 

danke für die vielen Antworten :) beruhigt mich sehr.

Arglistig getäuscht kann hier nicht der Fall sein. Laut der Werkstatt die das Auto bei ihm gecheckt hat, ist wohl das Steuergerät oder die Hydraulikpumpe für das Getriebe defekt. Also ein elektronischer Defekt, welcher scheinbar nun von jetzt auf gleich eingetretten ist. Ein Schaden von ca. 1500 €.

Meine Freundin ist das Auto zuvor auch gefahren bis ich den Wagen dann verkaufen konnte, auch diese hat keine Probleme feststellen können.

Ich meine der Kerl hat einfach unglaubliches Pech und ich hab echt schuldgefühle, aber den Wagen zurücknehmen mit diesem Schaden, das geht einfach nicht für mich.

Saarland60  23.04.2011, 10:20

und ich hab echt schuldgefühle,

Das ehrt Dich.

aber den Wagen zurücknehmen mit diesem Schaden, das geht einfach nicht für mich.

Recht so.

 

 

 das mit dem Anwalt ist nur eine leere Drohung, da das ein Privatverkauf war brauchst Du nichts zu befürchten. Und der Auszug wie besichtigt und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung  gibt Dir recht