Auto gekauft, aber verarscht worden?
Hallo habe mir im Feburar ein Auto privat gekauft. dDas Auto ist ein reinfall. Nur kosten und Probleme. Schön verarscht worden. Klar gekauft wie gesehen aber wie sieht das aus wenn man beim Kaufvertrag nicht 18 war? wurde erst drei Tage danach 18. Denkt ihr da kann man rechtlich was machen ?. Kurz gesagt Auto bezahlt 1600 Euro und mit Kaufvertrag abgeschlossen. Danke für eure tipps.
6 Antworten
Dass Du Dich vermutlich nicht mehr auf die schwebende Unwirksamkeit wegen Minderjährigkeit berufen kannst, haben andere schon gesagt.
Leider sagst Du nichts darüber, was im Kaufvertrag steht. Wenn die gesetzliche Sachmängelhaftung nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde (das wird zwar in fast allen Mustertexten getan, in den meisten privat geschraubten Dreizeilern aber vergessen), gilt sie und Du könntest Mängel beanstanden.
Ist ein längeres Thema und das wikipedierst Du am besten selbst, bevor ich mir die Finger wundhacke.
Meines Wissens ist der Vertrag ungültig da du noch nicht 18 Jahre warst als der Vertrag gemacht wurde, da hätten dein Eltern unterschreiben müssen und er hätte das Auto auch nicht verkaufen dürfen. Da kann man sicher was machen. Rede mal mit deinen Eltern oder Anwalt. Das nächste mal erkundige dich besser bevor du ein Auto kaufen willst und nimm jemanden mit wo Erfahrungen damit hat.
Ich würde einen Anwalt hinzuziehen.
Denn unter 18 bist Du nur beschränkt geschäftsfähig. Ein Auto fällt nicht unter den so genannten Taschengeldparagraphen. Rein rechtlich hätten deine Eltern das Auto kaufen müssen.
Ganz genau. Und anschließend kann man sich schonmal überlegen, wie man dem Richter erklärt, dass man heimlich monatelang ein Auto besessen hat, ohne dass die Eltern etwas davon wussten. Ist ja schließlich nicht so, dass sie nach Kenntnisnahme dem Kauf stillschweigend zugestimmt hätten. Da kommt jetzt der Anwalt und zaubert ein wenig, und schon hat er ein halbes Jahr kostenlos das Fahrzeug genutzt.
Ein Kind, welches das siebte Lebensjahr vollendet hat, nicht aber das
18., wird als beschränkt geschäftsfähig angesehen und kann somit unter
bestimmten Voraussetzungen rechtlich bindende Geschäfte tätigen.
(1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die
erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die
Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.
(2)
Fordert der andere Teil den Vertreter zur Erklärung über die
Genehmigung auf, so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen; eine
vor der Aufforderung dem Minderjährigen gegenüber erklärte Genehmigung
oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam. Die Genehmigung kann
nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung
erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert.
(3)
Ist der Minderjährige unbeschränkt geschäftsfähig geworden, so tritt
seine Genehmigung an die Stelle der Genehmigung des Vertreters.
..da ich aber annehme dass das auto zugelassen ist (vermutlich auf deine Eltern).. ist das ja quasi deren erlaubnis zum vertrag gewesen. Bin aber kein experte, ist nur was ich denke
Der abgeschlosse Kaufvertrag ist aufgrund deiner Minderjährigkeit erst einmal nur schwebend gültig. Er bedarf der Zustimmung deiner Eltern. Diese wäre stillschweigend gegeben, wenn eines deiner Elternteile z.B. beim Kauf anwesend war oder wenn diese in der Zwischenzeit über den Kauf in Kenntnis gesetzt wurden. In diesem Fall hätten deine Eltern dem Kauf aktiv wiedersprechen müssen, dann wäre der Kaufvertrag unwirksam.
In einem nächsten Schritt kommt es darauf an, ob die Mängel an dem Wagen schon beim Kauf vorhanden waren, oder ob sie erst danach z.B. auf dein Verschulden hin aufgetreten sind. Sollten die Mängel nachweislich schon vor dem Kauf bestanden haben, und der Verkäufer hat dich nicht darauf hingewiesen, kann sich der Verkäufer wegen "arglistiger Täuschung" strafbar gemacht haben. Dann könntest du ihn anzeigen.
Viel Erfolg :)
Genau, das meinte ich mit "nachweislich" – aber vielen Dank für den Hinweis :)
Aber auch nur, falls man nachweisen kann, dass der Verkäufer von den Mängeln wusste und sie verschwiegen hat.