ausziehen mit 21 Jahren ohne festen Job?

10 Antworten

nur dann:

1. § 22 Abs. V SGB bestimmt für ALG II-Empfänger, die das 25. Lebensjahr

noch nicht vollendet haben, wann der eigenen Wohnraum außerhalb der

elterlichen Wohnung ausnahmsweise finanziert wird.

Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden für die Zeit nach einem

Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur anerkannt, wenn der

kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft

zugesichert hat.

Der kommunale Träger ist in den folgenden Fällen zur jedoch zur Zusicherung verpflichtet,

Nr. 1) wenn die oder der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen

Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils

verwiesen werden kann,

Nr. 2) der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder

Nr. 3) ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.

Eine genauere Definition, was "schwerwiegende soziale Gründe" oder

"sonstige, ähnlich schwerwiegende Gründe" sind, wird im Gesetzestext

nicht näher definiert. Dies ist zuvörderst im Gespräch mit dem

zuständigen Mitarbeiter zu klären. Maßgebend ist stets der Einzelfall.

Als Anhaltspunkte können zunächst die Empfehlungen des "Deutschen

Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V." dienen. Danach liegen

schwerwiegende soziale Gründe unter anderem vor, wenn zum Zeitpunkt der

Antragstellung

- eine schwere Störung der Eltern-Kind-Beziehung besteht. Mithin das

Zusammenleben von Eltern und der Person unter 25 Jahren aus physischen

und/oder psychischen Gründen nicht mehr möglich ist oder ein

Zusammenleben wechselseitig nicht mehr zumutbar ist,

- oder ohne Umzug Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl der Person unter 25 Jahren besteht.

(quelle: http://www.frag-einen-anwalt.de/ALG-II-U25-Auszug-spezieller-Fall--f262849.html)

Das Jobcenter finanziert dir nur dann eine eigene Unterkunft, wenn du beweisen kannst, dass es bei deinen Eltern nicht mehr zumutbar ist. Und als "Dank" dafür darfst du dann monatlich Rechenschaft über deine Bemühungen bei der Arbeitssuche ablegen - oder mit Sanktionen rechnen...

Also vermutlich nicht ganz das, was du dir vorgestellt hattest.

Wenn du überhaupt zu einem Amt gehst, würde ich auf jeden Fall das Arbeitsamt vorschlagen - die können dir möglicherweise tatsächlich helfen.

Bemühe dich doch, noch in diesem Jahr eine Ausbildung zu beginnen - wo Azubis abspringen, werden auch jetzt noch Plätze frei! Such nach Stellen, die so weit weg von deinen Eltern sind, dass dir BAB zusteht/ deine Eltern dir eine eigene Wohnung zahlen müssen.

Sollte das nicht hinhauen, darfst du auch offiziell arbeiten gehen. Die Zeiarbeit nimmt wirklich fast jeden! Damit verdienst du zwar kein Vermögen, aber für ein Wohnklo mit Kochgelegenheit sollte es gerade mal so reichen.

DerHans  25.09.2016, 09:59

Wer Leistungen will, kann sich nicht aussuchen, zu welchem Amt er geht.

Selbstverständlich wird auch das JobCenter ihm die Auflage erteilen die Berufsberatung bei der Arbeitsagentur aufzusuchen.

Natürlich mit der Konsequenz der Sanktion, wenn er sich an die Auflagen nicht hält.

DODOsBACK  25.09.2016, 10:10
@DerHans

Nochmal ganz einfach: an seiner Stelle würde ich mir einen Job oder eine Ausbildung suchen, und mir selbst helfen, statt um HartzIV zu betteln mitsamt den "Nebenwirkungen"

Da das jobcenter immer auch Kontoauszüge verlangt, könnten die zwei "unofficiel"len Jahre ganz schnell zum Problem werden...

Wenn er einfach arbeiten geht oder eine neue Ausbildung beginnt, fragt kein Schwein danach.

Du kannst zwar AlG 2 beantragen, aber bis du 25 bist, wirst du darauf verwiesen, dass du ja bei deinen Eltern leben kannst.

Eine eigene Wohnung kannst du nicht finanzieren. Du würdest ohne festes Einkommen auch gar keine bekommen.

GEmerch 
Fragesteller
 23.09.2016, 21:12

Was wenn es große Schwierigkeiten in der Familie gibt? 

chanfan  23.09.2016, 21:16
@GEmerch

Große Schwierigkeiten sind relativ und liegen im Auge des Betrachters.

GEmerch 
Fragesteller
 23.09.2016, 21:20
@chanfan

Ja, das ist wahrscheinlich die richtige Antwort 

KaeteK  24.09.2016, 12:02
@GEmerch

Die hast du dir vermutlich dann selber eingebrockt, weil du keine Ausbildung zustande bringst.

herzilein35  25.09.2016, 01:39

Die Schwierigkeiten die angeblich vorhanden sind müssen nachgewiesen und abgesegnet sein. Ansonsten keine Chance und mit einrr Lüge kommt man nicht weit und schneidet sich ins eigene Fleisch

Nein alle unter 25 müssen sofern keine Gefährdung von zu hause einhergeht Zuhause wohnen bleiben oder aufgrund einer Arbeitsaufnahme ein Umzug nicht notwendig ist. Gilt ab Januar auch als Gesetz, sodass die unter 25 Jahren wieder nsch hause müssen ohne oben genannten Gründen.

Wenn du es selbst finanzieren kannst oder deine Eltern kannst du natürlich ausziehen. Aber aus Juchs und dollerei bezahlt kein Jobcenter

Bis 25 sind deine Eltern für dich zuständig da ist es nicht so einfach  eine eigene Wohnung zu beziehen ! Es sei den es gibt einen grund das dass zusammen leben mit deinen Eltern nicht mehr geht !Erst Job dann Wohnung