Auszahlung der Gewinnbeteiligung trotz Kündigung?

2 Antworten

Wenn die Gewinnbeteiligung von vorne herein ein Teil der Vergütung wäre, hieße sie Provision. In der Betriebsvereinbarung werden die Bedingungen sicher genauer beschrieben, die zur Auszahlung der Beteiligung gehören. Lass sie dir vorlegen.

Das kommt auf die Vereinbarungen an. Über die Gewinnbeteiligung steht entweder was in Deinem Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung.

Ich nehme an das die Gewinnbeteiligung eine sogenannte Freiwillige Sonderzahlung ist. Wenn es keine Regelungen im Betrieb darüber gibt steht es Dir auch zu wie den anderen Kollegen.

Bei mir im Betrieb ist zB geregelt, das Gewinnbeteiligung erst nach einem Jahr Zugehörigkeit gezahlt wird. Wäre bei Dir nicht der Fall zB