Ausweispflicht in der Bahn?

8 Antworten

Den Kontrolleuren musst du sowieso nie einen Ausweis zeigen, ganz egal wie alt du bist! Sie dürfen keinen Ausweis von dir verlangen, resp. du musst ihn nicht zeigen! Das musst du nur bei der Polizei! Und selbst die Polizei darf auch nicht einfach ohne Grund zu dir kommen und deinen Ausweis verlangen! Wenn die Polizei allerdings von Kontrolleuren gerufen werden, dann musst du deinen Ausweis der èPolizei vorzeigen!

Und normalerweise musst du auch mit 15 schon einen Ausweis dabei haben, resp. etwas anderes, mit dem du dich ausweisen musst, damit immer - falls dir was passieren sollte - geklärt werden kann, um wen es sich handelt!

Tabbe101 
Fragesteller
 12.08.2011, 18:40

Aber gibt es nicht erst ab 16 die Pflicht sich ausweisen zu müssen?

Anabelle1990  12.08.2011, 18:43
@Tabbe101

Die gibt es ab dem Zeitpunkt, wo du einen eigenen Ausweis hast und nicht mehr nur den Kinderausweis, den deine Eltern haben! Den müsste man aber normalerweise mit 15 bekommen, oder hast du noch keinen?

Schlauerfuchs  12.08.2011, 19:04
@Anabelle1990

Das ist nicht ganz richtig , Ländertickets müssen von einer Person unterschreiben werden und der Nachweis geführt werden dass es sich dabei um die unterschreibende Person handelt.

ne mit 15 nicht, sag des mal deinen Eltern

Nein Du mußt mit 15 laut Gesetz noch keine Ausweis haben, deshalb würde ich zur Bahn gehen und entweder eine Geburtsurkunde ein Schülerausweis od. einen Kinderreisepass mitnehmen , da man sich in der BRD erst ab 15 ausweisen muß , muß die Bahn jedes amtliche Dokument akzeptieren welches Deine Identität nachweist.

Bitte besprech das mit deinen Eltern.

Ob Du einen Ausweiß dabei haben mußt, liegt am Ticket.

Wenn Du ein Personengebundenes Ticket hast, mußt DU dich auch ausweisen können.

Einen Ausweiß hast Du als 15Jährige aber aufjedenfall, deine Eltern müssen einen Kinderausweiß für dich haben.

Dieser ersetzt dann den Perso.

Myv1992  12.08.2011, 18:59

Ich hatte soweit ich weiß nie ein Kinderausweiß nur Reisepass. Dafür hatte ich ab der 1. Klasse ein Schülerauweis.

Ausweispflicht besteht ab Vollendung des 16. Lebensjahres und kann sowohl durch den Personalausweis als auch durch den Reisepass erfüllt werden.

walterdealeman  12.08.2011, 19:17

Habe ich eben noch gefunden: Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und diesen auf Verlangen einer zur Überprüfung berechtigten Person vorzulegen. Die Ausweispflicht ist in § 1 Absatz 1 des Gesetzes über Personalausweise (PersAuswG) gesetzlich verankert. Wer es unterlässt, einen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Ausweispflicht umfasst nur die Pflicht, einen Ausweis zu besitzen, nicht die Pflicht, einen Personalausweis bei sich zu führen. Allerdings können die Ordnungsbehörden und die Polizei nach den Polizei- und Ordnungsgesetzen der Länder unter bestimmten Voraussetzungen eine Person festhalten und zur Dienststelle bringen, wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann.