Auswandern bei Liquidation einer GmbH?
Hallo, kann man die Liquidation/Auflösung einer GmbH vornehmen aber während des sperrjahres als alleiniger Gesellschafter bereits ins Ausland auswandern? Oder muss man so lange warten bis die GmbH aus dem Handelsregister gelöscht wurde? (Die GmbH hat keine Schulden oder andere Verpflichtungen)
vielen Dank für jede Antwort!
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Rechtlich spricht nichts dagegen. Das macht die Sache nur etwas komplizierter, weil die notwendigen Gesellschafterbeschlüsse dann von einem Notar vor Ort beglaubigt werden müssen. Bei ausländischen Notaren ist im Regelfall eine sogenannte Apostille erforderlich, also eine besondere Form der Beglaubigung. Das macht den ganzen Prozess kostspieliger.