Austausch alter Türen

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Ich gehe natürlich davon aus, wenn der VM Ihrem Begehren nachkommt, Sie dann auch die Erhöhung der Miete billigend in Kauf nehmen. Solange die Tür reparabel ist, besteht auch kein Anrecht auf einen Austausch. Instand setzen muss der VM die Tür allerdings. Risse in der Farbe stellen keinen Mangel dar. Abstriche zur Dichtheit sind ebenfalls in Kauf zu nehmen, denn die Anforderungen vor 50 Jahren waren andere als heute. Dennoch ist der VM in der Pflicht die Tür wieder gebrauchsfähig zu machen, eine evtl. Abdichtung sollte auch möglich sein. Von einer Minderung rate ich noch ab. Denn es gibt sicher eine Möglichkeit, sich zu einigen. MfG

Anspruch auf den Austausch der Türe hast Du momentan sicher noch nicht. Aber einen Anspruch auf Funktionsfähigkeit. Wenn die Tür aufquillt, weil Wasser eindringt, sollte sie geschliffen und so neu gestrichen/behandelt werden, dass dies nicht mehr möglich ist. Abschließen der Türe über Nacht ist im übrigen aus Sicherheitsgründen auch bei einer neuen Tür ein absolutes ein Muß. Eine nichtabgeschlossene Tür ist von jedem der sich etwas auskennt, innerhalb von 10-30 Sekunden zu öffnen. Unklar ist bei Deinen Ausführungen ob das Problem nur bei Deiner Tür oder auch bei den anderen Türen auftritt. Tritt es bei allen Türen auf, sollten die Mieter eine gemeinsame Aktion unternehmen. Tritt es nur bei Dir auf, wäre eine Forderung nach individueller Instandsetzung evtl. berechtigt. Dann würde das Argument des Vermieter nicht ziehen, dass die anderen Mieter dies auch wollen. Ein evtl. Mietminderungsanspruch ist nach diesen Ausführungen nicht zu beurteilen.

Ich würde den Vermieter schriftlich auf diesen Mangel hinweisen und innerhalb einer angemessenen Frist zur Beseitigung auffordern.Mit dem Zusatz,ansonsten eine Mietkürzung vorzunehmen.Einschreiben mit Rückantwort bitte!