Ausschachtung an der Grenze

3 Antworten

Sicher darf er ausschachten, aber mit Einschränkungen.

Wenn er Teile eures Grundstücks z.B. durch Abböschen in Mitleidenschaft zieht, muß er offiziell von seinem Hammerschlag und Leiterrecht Gebrauch machen und sich an die dort verankerten Regeln halten. Im Detail kannst du es im Nachbarrechtgesetz des jeweiligen Bundeslands nachlesen.

Soll der Aushub tiefer als die Fundamentsohlen von Garage oder Carport hat er entweder von den Fundamenten unter max. 45° abzuböschen oder er muss eure Fundamente auf eurem Grundstück kostspielig unterfangen.

Um zu entscheiden was zu tun ist, solltet ihr erst einmal die Planungen genau ansehen. Ggf. ist ein Fachmann mit der Prüfung zu beauftragen.

Er darf bis zur Grenze ausschachten, genehmigungsfrei bis zu einer Tiefe von 1,5 m.

Evt. sind Garage und Carport in Gefahr wenn die Fundamente unfachmännisch errichtet wurden...

Seehausen  01.11.2013, 10:08

Rechtlich falsche und bautechnisch gefährliche Antwort!!

Er darf an der Grenze ausschachten, wenn er dazu die notwendige Baugenehmigung hat.

Aber er darf Euer Grundstück nicht beschädigen; er muss für alle Schäden an Euren Pflanzen, dem Zaun und sonstigen Schäden gerade stehen und darf nicht unter das Fundament Eurer Garage abgraben. Zu empfehlen ist deshalb eine belegbare Bestandsaufnahme (Fotos, Zeugen, Sachverständige etc.) des jetzigen Zustands, damit ihr später nicht in Beweisnot geratet.

nagelstudionika 
Fragesteller
 01.11.2013, 09:58

Wir haben kein Fundament,nur Bodenplatte

Seehausen  01.11.2013, 10:07
@nagelstudionika

Eine Bodenplatte ist auch ein Fundament, für die ebenfalls gilt, dass man wegen Grundbruchgefahr nicht tiefer als die Platte bauen darf!!