Aussage gegen Aussage ohne Beweise ?

5 Antworten

Hast Du denn die Sachbeschädigung begangen oder nicht?

Wenn du sie begangen hast, wird es Zeit, zu seinen Taten zu stehen und es nicht auf eine Verhandlung hinaus laufen zu lassen, auch wenn Aussage gegen Aussage stehen sollte.

Der Richter kann zwar Aussage gegen Aussage gelten lassen, aber er muss dann auch die Glaubwürdigkeit der Behauptung würdigen. Wenn du da schlechte Karten hast, wird er dir möglicherweise die Schuld nicht an die Backe kleben, aber vielleicht musst du die Gerichtskosten übernehmen.

Und ganz wichtig: Wenn du es warst und jetzt halbwegs ungeschoren davon kommst, wird sich das auf dein weiteres Leben auswirken, ob du das nun glaubst oder nicht. Du wirst in künftigen Fällen, in denen Du Mist gebaut hast immer versuchen, rückwärts aus der Sache raus zu kommen. Das prägt deinen Charakter und mit so einem miesen Ding willst Du gewiss nicht leben.

Du bist ja lustig. Wir sind hier natürlich keine Hellseher. Gerade wenn dich ein Zeuge mit seiner Aussage belastet kommt es ganz genau auf den jeweiligen Einzelfall mit allen Details an. Bei Aussage gegen Aussage müssen Polizei und Staatsanwaltschaft die Glaubwürdigkeit der Beteiligten beurteilen- keineswegs bedeutet das immer eine Einstellung des Verfahrens.

Woher willst du wissen, dass es tatsächlich keine Beweise gibt? Das ist zwar deine Meinung, muss aber nicht so sein.

Polizei und Staatsanwalt werden schon ihre Ermittlungen so führen, dass ggf. belastendes und beweissicheres Material gefunden wird - aber auch entlastendes Material, sofern vorhanden.

Es gibt keine Beweise und nun steht es Aussage gegen Aussage....

Leute, bitte, wer er erzählt nur sowas?

1.) Beweise. Natürlich gibts die.

Der Anzeigeerstatter, was meinst Du, was der ist?

Der ist ZEUGE im Strafverfahren.

Und ein ZEUGE, ich schreibe das mit Absicht groß, dass es Dir gleich auffällt, dessen Aussage ist ein Beweis, der sogenannte ZEUGENBEWEIS.

Der zählt gar mehr als jedes Foto im Falle einer Gerichtsverhandlung.

2.) Aussage gegen Aussage?

Ist nicht. Ein ZEUGE ist verpflichtet, die Wahrheit zu sagen, ein Angeklagter darf lügen (solange er niemand anderes fälschlich belastet).

Ein ZEUGE würde bestraft, wenn er lügt, ein Angeklagter nicht.

Man geht bei einem Zeugen deshalb automatisch davon aus, der sagt die Wahrheit (solange man seine Glaubwürdigkeit nicht untergräbt bekommt).

Also sagt der ZEUGE was, das ist ein BEWEIS, dann sagst Du was dagegen, Du darfst lügen - und nun rate doch mal, was man dann annimmt?

Eben.

Und die Folge ist, Du bist der Mops.

Wenn die Aussage des ZEUGEN sich nicht in Widersprüche auflöst oder total unglaubwürdig rüber kommt oder man dessen Glaubwürdigkeit sonstwie in Zweifel ziehen kann, bist Du voll dabei.

Habe gerade deine Frage gelesen... möchte nicht zu konkret antworten. Jedenfalls ist es so dass du, wenn du Mist gebaut hast, auch dafür gerade stehen musst. Wenn du schreibst es gibt keine Beweise, gibst du ja quasi zu, dass du die Tat begangen hast. Jetzt leb mit den Konsequenzen.