Aussage bei der Polizei ohne Unterschrift gültig?

8 Antworten

Nach Paragraph 163 StPO hat die Polizei "alle keinen Aufschub gestattenden Ermittlungen/Anordnungen zu treffen, um die Verdunklung der Sache zu verhindern". Dies beginnt schon u.U. beim ersten Eindruck und der erstgen Befragung. Dies wird in Form eines Vermerks oder eines Berichtes festgehalten. Es kommen unterschiedliche Beweise hinzu. Man spricht insgesamt von Hinweisen/Indizien, die man aneinanderkettet und bewertet. Dabei kann eine spontane Äußerung als (nicht maßgebliches)Indiz das Bild abrunden.Es wird aber niemand alein deshalb verurteilt, weil ein Betrunkener etwas geäußert hat. Die beweisliche Qualität liegt im Zusammenwirken und Aneinandereihen von Indizien. Die Bewertung erfolgt in einer öffentlichen Verhandlung und führt (in dubio pro reo) im Zweifelsfall zum Freispruch. Die andere Seite ist Deine Frage, ob man den Mut aufbringen sollte, gegen gefährliche Täter auszusagen. In Italien konnte sich die Mafia nur deshalb in diesem Ausmaß etablieren, weil Zeugen aus Angst schwiegen. Das ist so wie mit einem See: Wenn der erst einmal umkippt, dann ist er nicht mehr zu retten. Wollen wir das? Sicherlich ist etwas Mut der Preis für unser relativ sicheres Umfeld. Die Täter müssen Angst bekommen und nicht die Zeugen.

Ich finde nicht, dass dein Freund "unvernünftig" gehandelt hat.

Zeugenaussage vor Ort läuft immer ohne Unterschrift. Hab ich selber gerade im Fall eines versuchten Einbruchs, hab die Frage den Beamten gestellt.

Der Name des Zeugen wird dem Angeklagten nicht bekanntgegeben. Dein Freund sollte seine Befürchtungen dann äussern, wenn er als Zeuge vorgeladen wird, die Polizei hat häufiger damit zu tun und weiss um die Problematik.

Hallo, stark alkoholisiert ist eine Aussage nicht ernsthaft verwertbar, daher vielleicht auch keine Unterschrift. Formell hat die Polizei seine Personalien aufgenommen und ihn zum Hergang befragt, ist deren Pflicht. Sollte er ernsthaft nochmals befragt werden, kann man sich auf den nicht zurechnungsfähigen Zustand berufen und die gemachten Aussagen zurückziehen. Ist eine Gewissensfrage ob man ernsthaft zur Aufklärung beitragen kann und damit den Geschädigten zum Recht verhilft oder sich aus dem Ganzen heraushält um sich nicht selbst zu schaden. Zivilcourage eben.

Er musste seine Aussage nicht unterschreiben? Dann ist die eigentlich nicht gültig, denke ich. Ein Freund von mir ist Polizist. Ich war auch mal Zeugin. Ich musste aufs Revier und ein Polizist hatte per PC meine Aussage getippt.ich musste sie mir durchlesen und dann unterschreiben. Ohne Unterschrift ist sie ungültig.

HiFiech  30.10.2010, 21:32

Vor Ort musst du nicht unterschreiben, nachher aufm Revier ja. Aber da haste dann auch die Möglichkeit zu sagen "ich fürchte um mein Leben".

piccolina24  30.10.2010, 21:41
@HiFiech

ich wohne alleine. Einer der Verdächtigen stand dann vor der Haustür. Gott sei Dank ist ein Freund von mir Polizist und ich habe alle Mobilnummern der Polizei in meinem Handy gespeichert. Das nächste Revier ist nur 5 Min von mir entfernt.... Glück gehabt :-)

Bei der Befragung vor Ort wird keine Unterschrift verlangt. Wenn nötig, muss er persönlich zur Polizei, wo ein Bericht geschrieben wird, welchen er unterschreiben muss. Sein Name bleibt vorerst geheim, aber falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, erfährt der Täter seinen Namen. Am Besten vor der Protokollaufnahme bei der Polizei, die Bedenken den Beamten mitteilen. Nach Rücksprache mit dem Staatsanwalt, werden hier auch Vorkehrungen zu seiner Sicherheit gemacht