Aushilfsjob im Supermarkt kündigen, aber wie?

2 Antworten

Du solltest etwas mehr Geduld mit Dir haben. Glaubst Du wirklich, Deine Kolleginnen und Kollegen hatten nach drei oder vier Arbeitstagen die ganzen Preise im Kopf? Das bezweifle ich. Bis jetzt hat sich Deine Chefin ja auch nicht beschwert, oder? Sie weiss auch, dass man nicht verlangen kann, dass ein AN gleich zu Beginn der Tätigkeit schon alles perfekt kann.

Wenn Du schon nach ein paar Tagen aufgibst, sehe ich schwarz für die Zukunft. Du wirst in allen Berufen und bei jedem Wechsel der Tätigkeit und/oder des AG bsi Null anfangen und lernen müssen.

Gib Dir doch noch etwas Zeit. Vielleicht bist Du in ein paar Tagen froh, an der Kasse sitzen zu können und nicht schwere Kartons herumtragen und ausräumen zu müssen. Da musst Du Dir vielleicht nicht ganz so viel merken, es ist körperlich aber bestimmt noch anstrengender als an der Kasse. Dann schmeisst Du wegen Rückenschmerzen (oder anderer Beschwerden) das Handtuch und stehst dann ohne Job da.

Wenn Du allerdings wirklich schon aufgeben möchtest, solltest Du mit der Marktleiterin reden und um eine Versetzung bitten. Falls das nicht möglich ist, schau mal im Arbeitsvertrag nach der Kündigungsfrist. Wahrscheinlich hast Du eine Probezeitvereinbarung mit verkürzter Frist. Innerhalb der Probezeit kann man zu jedem beliebigen Tag kündigen (unter Einhaltung der Frist selbstverständlich). Ohne Probezeitvereinbarung gelten meist vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats.

Anders sieht es aus, wenn Du einen befristeten Arbeitsvertrag ohne Kündigungsklausel hast. Befristete Verträge sind nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz nur kündbar, wenn eine Kündigungsfrist vereinbart wurde oder ein geltender Tarifvertrag der diese beinhaltet anwendbar ist. Sollte es keine Kündigungsvereinbarung geben, kommt nur ein Aufhebungsvertrag in Frage. Das geht aber nur mit Einverständnis des AG.

Da kannst du sicher mit der Marktleiterin reden...:-)