Darf ich schon mit 17 Jahre an einer Tankstelle als Aushilfe arbeiten?

2 Antworten

Das Jugendarbeitsschutzgesetz unterscheidet zwischen Kindern (bis 15 Jahre) und Jugendlichen (15 bis 18 Jahre). Nach dem Gesetz sind aber auch Jugendliche, die zur (Pflicht-)Schule gehen, noch Kinder. Das bedeutet, wenn du noch zur Schule gehst, dass du nicht mehr als 2 Stunden täglich arbeiten darfst. Weiterhin darfst du weder vor dem Schulunterricht noch nach 18 Uhr arbeiten. Wenn du nicht mehr zur Schule gehst, kannst du zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends beschäftigt werden.

Du darfst dort arbeiten, aber wie Du selbst geschrieben hast, eben nicht in der Nacht