Ausgeschult was jetzt?

2 Antworten

Verbindlich kann ihm diese Frage nur die (bisherige) Schule beantworten. Zur Erfüllung der Schulpflicht würde ein einjähriger Besuch des BVJ ausreichen. Möglicherweise wurde ihm der Rest jetzt erlassen.

Ob er mit diesem Punkt im Lebenslauf seine "employability" entscheidend verbessert hat, darf getrost bezweifelt werden.

er war trz über 40 tage Schule

Diesen Satz muss man sich auch mal auf der Zunge zergehen lassen...

Er ist bis 18 Berufschulpflichtig und muss somit auf ne neue Schule, ob er sofort auf ne neue Schule muss, oder bis nächstes Schuljahr warten kann weiß ich nicht.