Ausgeliehen und nicht zurückbekommen.
Hallo,
habe vor ca. 3 Wochen einen Werkzeugkoffer an meinen Neffen ausgeliehen (Wert ca. 90,00 €). Nun brauche ich den Koffer seit 8 Tagen selber, aber er reagiert weder auf Anfragen noch sonst wie. Zeugen das ich ihm den Koffer geliehen habe, gibt es mindestens vier. Ich vermute mal das er den Werkzeugkoffer nicht mehr hat, da er weder ans Telefon noch ans Handy geht. Nachrichten die ich auf die Mailbox und AB gesprochen hab ignoriert er. Ich hatte einmal seine Freundin am Telefon, aber die hält sich raus.
Frage kann man da auf gesetzlichem Wege was machen bzw. würde das überhaupt etwas bringen, oder kann ich das Ganze am besten vergessen und abschreiben? Es ärgert mich natürlich stark, da ich ihm schonmal Geld geliehen habe und er das auch nicht zurückgezahlt hat. Würde ihm da schon gerne einen Denkzettel verpassen. Weiss nur nicht wie es sich da unter Verwandten (Neffe) verhält.
2 Antworten
- Du hast vier Zeugen? Sehr gut.
- Ob Verwandschaft oder Nicht, spielt keine Große rolle. Zumindest nicht nach Deutschen Recht. Ich denke da nur an den Familienfrieden. Gibt es nicht die Möglichkeit, sich mit den Eltern in verbindung zu setzen? Die könnten eventuell etwas druck ausüben! Wenn das auch nichts hilft, kannst du ihn auf herrausgabe des Werkzeugs Verklagen! Ich hatte mal so etwas ähnliches. Als es mir zu bunt wurde - habe ich via Internet einen Mahnbescheid ausgestellt. Kosten ab 23,00 EUR. Die Kosten für Inkasso oder Gericht, muss dein Neffe zahlen. Im jedem Fall, wird er merken, dass du es ernst meinst. Legt er Widerspruch ein? um so besser! Dann gibt es ein treffen vor gericht, wo er sodann - nach deinen Angaben kaum gutte karten hat. Legt er innerhalb von 14-Tagen keinen Widerspruch ein, Lässt du ein Vollstreckungsbescheid raus gehen. Reagiert er dann nach weiteren 14-Tagen nicht, hast du einen Sogenannten "Tietel" gegen ihn. Du kannst ihn dann pfänden lassen. Zb. Kontopfändung etc. So etwas ist immer sehr unangenehm! Das kann bis zur Abgabe der eidessttatlichen Versicherung gehen. Es kommt darauf an, wie weit du ...gehen willst. Das Recht, so wie du es geschrieben hast - ist auf deiner Seite. LG Dies ist keine Rechtsberatung. Ich berichte aus Eigener erfahrung heraus!
Ich würde ihm mal ne Rechnung ausstellen mit dem Hinweis, dass er mit einer Anzeige wegen Unterschlagung rechnen darf.