Ausbildung Schwänzen?

3 Antworten

 Dann kann dein Arbeitgeber dich kündigen, auch, wenn du in der Ausbildung bist.

Während einer Krankheit kann ein Auszubildender gekündigt werden. Das heißt die Krankheit des Auszubildenden verhindert nicht, dass eine Kündigung aus anderem Grund (zum Beispiel verhaltensbedingte Kündigung wegen unentschuldigtem Fehlen in der Berufsschule) wirksam wird.

Der Betrieb kann dem Auszubildenden aber wegen einer Krankheit grundsätzlich nicht kündigen.

In zwei Fällen ist eine Kündigung wegen Krankheit jedoch ausnahmsweise möglich, wobei es auf die Umstände des Einzelfalls ankommt. Da es sich insoweit um eine personenbedingte Kündigung handelt, ist keine vorherige Abmahnung erforderlich:

Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

Bei häufigen Kurzerkrankungen kann gekündigt werden, wenn

  • in einem Zeitraum von 24 Monaten
  • pro Jahr mindestens ungefähr 45 bis 60 solcher Kurzkrankheitstage anfallen.
Kündigung bei Langzeiterkrankungen

Bei Langzeiterkrankungen kann gekündigt werden, wenn

  • feststeht, dass die Eignung für den Ausbildungsberuf infolge der Krankheit (z. B. Allergien) dauerhaft entfallen ist
  • oder mit einer Gesundung innerhalb der Ausbildungszeit nicht zu rechnen ist.

Letzteres ist der Fall, wenn

  • in den nächsten 24 Monaten nicht mit einer Gesundung zu rechnen ist (BAG 12.04.2002; NZA 2002,1081) oder
  • der Azubi bereits 18 Monate arbeitsunfähig erkrankt und eine Gesundung noch völlig ungewiss ist (BAG 21.05.1992; DB 1993, 1292).

Ich habe ein Jahr lang  75.000 Kg aus Überseecontainern von Hand entladen und das 3 x pro Woche.

In anderen Berufen gibt es auch andere schlechte Bedingungen und man muss lernen damit umzugehen und nicht einfach davonrennen.

Du wusstest doch sicher vorher, was auf Dich zukommt. Auch diese Arbeit muss gemacht werden.

Ständig eine Krankmeldung abzugeben, ist ziemlich asozial. Außerdem brauchst Du einen Arzt, der da mitmacht.

marcelgamer123 
Fragesteller
 26.11.2017, 23:20

Hahahaha da hab ich genug Ärzte