Ausbildung abbrechen. Staplerschein zurück zahlen?
Guten Abend. Ich mache derzeit eine Ausbildung seit dem 1.8 dieses Jahres. Zeitnah soll ich einen Gabelstaplerschein machen. Jedoch werde ich die Ausbildung bald abbrechen da ich studieren werde, was der betrieb wiederum noch nicht weiß. Jetzt stellt sich mir die frage wie ich vorgehen soll. Einerseits kann man den Schein irgendwann bestimmt nochmal gebrauchen andererseits ist es meiner Meinung nach blöd wenn ich mir den Schein bezahlen lasse und dann abhauen. Ich kann aber dem betrieb schlecht sagen dass ich den Schein nicht machen will weil ich in 2 Wochen eh weg bin weil ich dann direkt gehen darf Ich aber noch den Monatslohn haben will. Nun stellt sich mir die Frage wie ich vorgehen soll. Kann es passieren dass ich den Schein zurückzahlen muss? Danke im vorraus
6 Antworten
Hast Du kein Praktikum vorher in dem Beruf gemacht? Mach das in den Semesterferien für den Beruf den Du dann anstrebst, nach dem Studium ist es bissl spät sich um zu entscheiden ;)
Such das Gespräch mit deinem Vorgesetzten. Sag, die Ausbildung ist doch nichts für Dich und dass Du zum 31.08. kündigst. Dann können sie in den verbleibenden zwei Wochen noch jemanden finden, der dankbar ist noch kurzfristig einen Ausbildugnsplatz zu erhalten.
So kann man es natürlich auch ausdrücken :D ich habe den Platz angenommen weil ich mir letztes Jahr nicht sicher war ob ich studieren gehe. Und ich bin definitiv nicht der einzige der zweigleisig fährt. Das machen ziemlich viele.
Da die Antwort in der Zwischenzeit überarbeite wurde nochmal darauf zurückkommend: Nein ich habe kein Praktikum gemacht. Es ist auch hauptsächlich der Betrieb warum ich so unzufrieden bin. Die Arbeit an sich ist in Ordnung
Warum machst Du die Ausbildung nicht zu Ende? Dann kannst Du doch ein Fachstudium machen. Falls es nicht klappt hast aber ein Beruf in der Tasche auf den Du zurück greifen kannst. Gruß
Dann viel Erfolg!
"...weil ich in 2 Wochen eh weg bin weil ich dann direkt gehen darf Ich aber noch den Monatslohn haben will."
Und woher meinst du will der Betrieb einen Grund für eine fristlose Kündigung herzaubern?
brauchen die nicht. ich bin in der probezeit.
Dann kann in der Regel mit 14 Tagen Frist gekündigt werden
nicht bei azubis. da geht von jetzt auf gleich
Aber dann muss es einen Grund geben.
Nein, muss es nicht.
ich habe 4 Monate probezeit und in der zeit kann ich von jetzt auf gleich ohne Grund gehen :) umgekehrt kann mich der betrieb aber auch von jetzt auf gleich ohne Grund rausschmeißen
Ist das speziell vertraglich bei dir so geregelt? Nach BGB kann in der Probezeit zwar ohne Grund, aber mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.
Nein, das ist bei ihm nicht speziell geregelt, das ist so bei Auszubildenden in der Probezeit.
Hallo
Es wäre fair dem Betrieb gegenüber dass du mit offenen Karten spielst.... Vielleicht kannst du diese 2 Wochen trotzdem noch arbeiten. Rede einfach mit deinem Vorgesetzten darüber. Alles andere finde ich nicht korrekt. Ehrlichkeit zahlt sich aus, egal in welchen bereichen im Leben.
LG
http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__23.html
Schadensersatzpflicht erst nach Ende der Probezeit.
Ich mache die Ausbildung jetzt seit 2 Wochen. Bin dort sehr unzufrieden und mein Studium wird eine völlig andere Fachrichtung sein welche ich lieber machen möchte :)