Augenärztliches Gutachten erneuern?
Hallo Leute, ich habe meine Probezeit fast beendet und hatte zum Führerschein schon ein augenärztliches Gutachten vorgelegt. Ich bin stark kurzsichtig und trage meine Brille immer. Vor ein paar Wochen erhielt ich einen Brief indem steht ich müsse ein neues Gutachten einreichen, weil die 2 Jahre um sind. Ich war also beim Optiker und habe eins eingereicht. Darauf erhielt ich einen neuen Brief der besagte, dass ein einfaches Gutachten vom Optiker nicht ausreiche. Noch nie habe ich davon gehört, dass jemand unter 50 (ich bin gerade mal 20) mit Brille sowas einreichen muss. Und ich habe Freunde mit Brille die sowas nicht machen müssen. Daher habe ich eine Email an das Verkehrsamt geschickt.
Ich habe gefragt warum ich sowas überhaupt einreichen muss, da ich sowieso falls die Brille zu schwach wird Kopfweh bekomme und sie erneuere? Und warum es nur ein Augenarzt sein darf? Ich fahre einen normalen PKW und bin unter 50. Und ob was passiert wenn ich das ganze nicht einreiche? Darauf habe ich keine gescheite Antwort erhalten. Die kam übrigens per Brief 1 ganze Woche später. Die Antwort war nur ein: das es vom Augenarzt erforderlich ist. Nichts weiter. Ich habeschon im Internetgeschaut und in den Regeln unseres lokalen Straßenverkehrsamtes, aber da steht nur wenn ich über Klasse B, AM und L fahre oder über 50 bin.
Frage nun an euch. Muss ich das echt einreichen und was passiert, wenn ich es nicht mache?
4 Antworten
ich hab das nicht komplett gelesen... aber das ist quatsch... es steht in deinem führerschein ob du eine brille zum fahren benötigst oder nicht
das ist vollkommen unabhängig von deinem optiker. es wird mit einem sehtest festgelegt der pflicht ist für die beantragung des führerscheins. diesen test machst du einmal!
ich bin brillenträger, ich hab ihn beim optiker (genaugenommen bei fielmann gemacht-ohne anzugeben dass ich brillenträger bin(bin sang und klanglos durchgefallen)- die wiederholung bei nem augenarzt hat mir volle fahrtauglichkeit ohne brille bescheinigt....
Ich würde mal persönlich hin gehen und genauer nach Harken! Ich bin mir NICHT sicher, aber ich denke mal... da dein Sehvermögen sich ändern kann, dass dies notwendig ist. Ich z. B. Habe einen Geburtsfehler im Auge - ich muss nach 2 Jahren kein neues Gutachten einreichen. Meine Schwester wiederum bestand knapp den Sehtest - musste damals ein Gutachten machen und 2 Jahre danach wieder.
Geh persönlich hin und lass dich nicht abwimmeln!
Dass du ein Gutachten vorlegen musst liegt daran, dass du beim letzten Test selbst mit Brille den geforderten Visus von 0,7 nicht erreicht hast, oder anderweitige Auffälligkeiten bei der Stereopsis, der Augenbeweglichkeit, des Gesichtsfeldes, etc festgestellt wurden. Das hat weder etwas mit der eigentlichen Brillentragepflicht oder deinem Alter was zu tun. Der Optiker bescheinigt nur, ob du mit oder ohne Sehhilfe die definierten Anforderungen erfüllst oder nicht. Und wenn du diese trotz Brille nicht alle erfüllt hast, dann muss der Augenarzt über deine Fahrtauglichkeit entscheiden
Du hast schon das 01 für eine Sehhilfe im Führerschein eingetragen? Oder für Kontaktlinsen?
Mögliche Varianten01 Sehhilfe und/oder Augenschutz
wenn durch ärztliches Gutachten ausdrücklich gefordert:
01.01 Brille
01.02 Kontaktlinsen
01.03 Schutzbrille
Du hast »nur« das 01 als Vermerk stehen? Nun wollen sie aufgrund vom ärztlichen Gutachten überprüfen ob 01.01 eingetragen werden muss.
Würde dazu passen das du kein augenärztliches Gutachten sondern nur einen Sehtest damals eingereicht hast. Damit komme ich zum nächsten Punkt.
Was mir unklar istErst schreibst du von einem augenärztlichen Gutachten, dann das du wieder zum Optiker gehen würdest.
Ein Optiker kann kein augenärztliches Gutachten ausstellen. Er kann lediglich den Sehtest bescheinigen.
Was hattest du denn nun abgegeben? Ein Gutachten oder das Ergebnis vom Sehtest bei einem Optiker?
Ist für mich unverständlich wenn du schon die 01 drin hast und sie dennoch ein augenärztliches Gutachten einfordern. Fehler vom Amt? Dort nachhaken warum sie das jetzt wollen weil »steht doch schon drin«.
Das die Mühlen komisch mahlen konnte ich selbst feststellen -> war im Ausland, habe dort die Sehhilfe ausgetragen bekommen. Brille weg, bessere Sicht - welch Zufall :D - und dann die Rückkehr nach Deutschland.
Führerschein wiederbekommen -> 01 steht drin. »Wieso? War doch ausgetragen?« - »Nicht für uns, Sie müssen ein augenärztliches Gutachten vorlegen«.
Also die rund 100 Euro gelöhnt, noch mal knapp 25 Euro für einen neuen Führerschein ohne 01... Bürokratie in Deutschland eben...
Ich habe keine ahnung was ich damals beim Führerschein abgegeben habe. Aber ich wahr denke ich beim Optiker und habe das eingereicht. Da steht tatsächlich 01.
Jetzt vor ein paar Wochen habe ich nochmal ein Gutachten vom Optiker geschickt. Ich dachte das reicht und habe gelesen, dass ein Gutachten vom Arzt verdammt teuer ist (ich bin Studentin und kann mir sowas echt nicht leisten).
Aufjeden Fall wolen sie jetzt was vom Augenarzt. Verliere ich meinen Führerschein wenn ich das Ding nicht einreiche?