Aufstiegs Bafög abgelehnt, was tun?

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Dies zu beantworten kann ein Forum nicht leisten. Grundsätzlich hat das Ausbildungs-BAFÖG jedoch eine Vermögensgrenze für Alleinstehende von € 45000.--, und das dürfte wohl auch das Problem sein:

leider wurde mir dieser abgelehnt. Zum einen weil ich ich auf zwei Rentenverträgen zu Hohe Rückkaufswerte habe, zum anderen weil ich eine Wohnung habe, die aber nur zu 30% zurückgezahlt ist

Bei diesem Vermögensstand, der die Anrechnungsgrenze wohl deutlich übersteigen wird, besteht gem. § 17a AFBG kein Anspruch auf Fördermittel mehr.

https://www.aufstiegs-bafoeg.de/de/das-gesetz-im-wortlaut-1712.html#17_Einkommens_Verm%C3%B6gensanrechnung

Ob hier ggfs. ein Antrag auf Härtefallregelung in Anspruch genommen werden kann, ist (siehe Eingang) nicht zu klären.

Dass du anderweitige "private" Verpflichtungen eingehst, kann ja nicht dazu führen, dass die öffentliche Hand dich unterstützen muss.

Sonst würde ja auf Umwegen der Staat deine Schulden tragen.