Aufhebungsvertrag oder Kündigung bei 450€ Job?

1 Antwort

Natürlich steht dir aus dem Arbeitsvertrag die zugesagte Vergütung zu. Dies unter dem Vorbehalt, dass ich den Arbeitsvertrag natürlich nicht kenne. Theoretisch ist ein Abrufarbeitsverhältnis denkbar. Aber grundsätzlich ist es so, dass der Arbeitgeber, auch wenn er den Arbeitnehmer nicht benötigt, verpflichtet ist den Lohn zu zahlen.

Natürlich steht dir auch Urlaub zu. Ein Aufhebungsvertrag kann Regeln, dass du den Urlaub bereits genommen hast. Auf den gesetzlichen Teil des Urlaubs kann jedoch auch in einem Aufhebungsvertrag nicht verzichtet werden und offen gesagt ist es Blödsinn, wenn es da heißt, dass dir kein Urlaub zusteht. Möglicherweise ist dein Arbeitgeber mit dem Arbeitsrecht nicht so wirklich vertraut.

Im Zweifel kündige selbst und lass dir den dir zustehenden Urlaub auszahlen. Der Lohn muss natürlich nachgezahlt werden. Wenn der Lohn nicht gezahlt wird Mahnschreiben mit Fristsetzung. Danach bleibt möglicherweise nur die arbeitsgerichtliche Geltendmachung.