Aufenthaltstitel für Studienabsolventen beantragen?

1 Antwort

Ansprechpartner ist das für Deinen aktuellen Wohnort zuständige Ausländeramt.

Die rechtlichen Voraussetzungen zur Erteilung eines Aufenthaltstitels orientieren sich in Deutschland in erster Linie an dem Aufenthaltstitel, in den gewechselt werden soll und weniger danach, aus welchem Ausgangstitel dieser Wechsel erfolgt. Sind die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllt, ist ein solcher Spurwechsel in einen (anderen) Aufenthaltstitel in der Regel möglich – auch aus dem Inland ohne vorherige Ausreise. Daneben existieren für einzelne Spurwechsel jedoch prinzipielle Einschränkungen. So ist der Spurwechsel während des Studiums, während einer beruflichen Aus- oder Weiterbildung, für Drittstaatsangehörige im Asylverfahren und abgelehnte Asylbewerber sowie für Inhaber eines Schengen-Visums nur in Ausnahmefällen möglich. Auch ist ein Wechsel in eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit ausgeschlossen, wenn der bestehende Aufenthaltstitel bereits die Erwerbstätigkeit erlaubt.

Das Grundrecht auf Asyl bleibt davon allerdings unberührt.  

https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/EMN/Studien/wp67-emn-wechsel-aufenthaltstiteln-aufenthaltszwecken.pdf?__blob=publicationFile

Woher ich das weiß:Recherche